Laut einer gerichtlichen Entscheidung können Amazon-Prime-Kunden, die vor Herbst 2022 ein Abonnement abgeschlossen haben, aufgrund der unrechtmäßigen Preiserhöhung eine Rückerstattung verlangen. Das Gericht bestätigte, dass die Preiserhöhung von Amazon im Herbst 2022 illegal war. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf spiegel.
Im Oktober 2022 erhöhte Amazon die Kosten für ein monatliches Abonnement um 1 Euro und das Jahresabonnement um 20,90 Euro. Diese Entscheidung wurde vom Verbraucherschutzzentrum Nordrhein-Westfalen angefochten, das den Fall vor Gericht gewann. Im Anschluss bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Preiserhöhung unrechtmäßig war.
Nun können Kunden von Amazon Prime, die sich vor Herbst 2022 zu den alten Preisen angemeldet haben und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben, die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Abonnementpreis zurückfordern. Es ist wichtig, die Rückerstattung bis Ende 2025 schriftlich zu verlangen, um die Rückzahlung für das Jahr 2022 sicherzustellen. Darüber hinaus sollte in der Anfrage auch ein Anspruch auf Verzugszinsen gestellt werden.
Verbraucherschutzzentrum plant kollektive Klage
Das Verbraucherschutzzentrum Nordrhein-Westfalen plant außerdem, eine Sammelklage gegen Amazon einzureichen, um die Interessen der betroffenen Kunden zu schützen, die durch die unrechtmäßige Preiserhöhung benachteiligt wurden.
Wiederholte Klagen gegen Amazon
Dies ist nicht der erste Rechtsstreit gegen Amazon. Bereits im Sommer hatte das Verbraucherschutzzentrum Baden-Württemberg einen Fall gewonnen, in dem Amazon die Sonderangebote während der „Besten-Angebote-Tage“ nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet hatte. Dies verstieß gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht.
Die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht endgültig, da bereits Berufung beim Bundesgericht eingelegt wurde. Betroffene Kunden könnten jedoch gezwungen sein, auf die endgültige Entscheidung des Gerichts zu warten, die Monate oder sogar Jahre dauern könnte.
