Eine deutsche linke Aktivistin ist in Ungarn zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht in Budapest befand sie der Beteiligung an gewaltsamen Angriffen auf Rechtsextremisten sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig. Darüber berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf ВВС.
Die 25-jährige deutsche Staatsbürgerin, die offiziell nur als Maja T. bezeichnet wird, wurde für schuldig befunden, an Angriffen beteiligt gewesen zu sein, die im Februar 2023 von der Gruppierung Antifa Ost im Vorfeld einer jährlichen Gedenkveranstaltung für nationalsozialistische Soldaten in Budapest verübt wurden.
Gewalt während des sogenannten „Tags der Ehre“
Im Februar 2023 versammelten sich ultrarechte Gruppen aus ganz Europa in Budapest zum sogenannten „Tag der Ehre“. Die Veranstaltung erinnert an den Versuch von Einheiten der deutschen Wehrmacht, der SS und ihrer ungarischen Kollaborateure, im Jahr 1945 die sowjetische Belagerung der Stadt zu durchbrechen. Die ungarischen Behörden genehmigen diese Gedenkveranstaltung regelmäßig.
Nach Angaben der Ermittler verübten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 rund 20 mutmaßliche Linksextremisten der Antifa Ost – einer militant auftretenden, multinationalen linksradikalen Gruppierung, auch bekannt als „Hammerbande“ – mehrere Angriffe an verschiedenen Orten in Budapest.
Die Angreifer setzten Schlagstöcke, Gummihämmer und Pfefferspray ein. Laut Behörden gingen sie davon aus, dass ihre Opfer an der Gedenkveranstaltung teilgenommen hätten oder dieser nahestanden. Insgesamt wurden neun Menschen verletzt, vier von ihnen schwer.
Rolle von Maja T. und Urteil des Gerichts
Die Staatsanwaltschaft erklärte, Maja T. sei an mindestens zwei Angriffen beteiligt gewesen und habe einer kriminellen Organisation angehört. Während des Gerichtsverfahrens äußerte sich die Angeklagte nicht zu den Vorwürfen.
Das Gericht sprach sie schuldig und verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Streit um die Auslieferung aus Deutschland
Der Fall von Maja T. war bereits vor Prozessbeginn in Ungarn Gegenstand rechtlicher und politischer Kontroversen. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Aktivistin in Ungarn eine diskriminierende Behandlung drohen könnte, und festgestellt, dass eine Auslieferung nicht erfolgen dürfe.
Dabei verwies das Gericht unter anderem darauf, dass sich Maja T. als nichtbinäre Person identifiziert, während das ungarische Rechtssystem ausschließlich zwei Geschlechter anerkennt. Zudem sind Pride-Veranstaltungen in Ungarn gesetzlich eingeschränkt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam jedoch zu spät. Bereits 2024 hatte die deutsche Polizei Maja T. im Rahmen einer nächtlichen Operation per Hubschrauber an die ungarischen Behörden überstellt.
Politische Reaktionen und weitere Verfahren
Das Urteil sorgte in Deutschland für politische Reaktionen. Der Europaabgeordnete der Partei Die Linke, Martin Schirdewan, bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert und erklärte, der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán nutze den Prozess für innenpolitische Zwecke.
Parallel dazu laufen vor deutschen Gerichten in Düsseldorf und Dresden weitere Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder von Antifa Ost. Diese Prozesse betreffen sowohl die Gewalt in Budapest als auch weitere Vorfälle auf deutschem Staatsgebiet.
Einstufung von Antifa Ost und internationaler Kontext
Ungarn stuft Antifa Ost – ebenso wie die Vereinigten Staaten – als terroristische Organisation ein. Die entsprechende Entscheidung wurde im November des vergangenen Jahres im Zuge einer verschärften Gangart gegen linksradikale Aktivisten getroffen.
Die Einstufung als Terrororganisation zieht unter anderem Einreiseverbote in die USA, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie strafrechtliche Konsequenzen bei materieller Unterstützung nach sich.
In Deutschland forderte die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) ein Verbot von Antifa Ost.
