Stuttgart – Das Unternehmen Ritter Sport legt gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts zur Form eines Produkts Berufung ein, nachdem es in der Sache um einen quadratischen Müsliriegel unterlegen war. Die Berufung wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Вild.
Streitfall betrifft „Monnemer Quadrat Bio“
Gegenstand des Streits ist der Müsliriegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Mannheimer Firma Wacker. Das Landgericht wies die Klage von Ritter Sport im Januar zurück und stellte fest, dass keine Verletzung der Marke vorliegt. Richter Thomas Kochendörfer betonte bei der Urteilsverkündung, dass die quadratische Form des Riegels kein exklusives Recht von Ritter Sport darstellt.
Ritter Sport sieht Verwechslungsgefahr
Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Verpackung seit 1996 geschützt ist und zu den bekanntesten Marken Deutschlands zählt. Das Unternehmen befürchtet, dass der quadratische Müsliriegel zu Verwechslungen führen könnte, da sowohl Schokoladen- als auch Müsliriegel von derselben Zielgruppe konsumiert werden und zu ähnlichen Gelegenheiten gegessen werden.
Berufung und Folgen für den Hersteller
Nach der Niederlage vor dem Landgericht reichte Ritter Sport Berufung beim Oberlandesgericht ein, sodass der Fall erneut verhandelt wird. Der Mannheimer Hersteller Wacker hat das Produkt vorübergehend aus dem Online-Verkauf genommen. Gründer Matteo Wacker ersetzte ihn durch einen länglichen Riegel mit dem Arbeitstitel „Riegel im Zusammenhang mit dem Mannheimer Rechtsstreit“, da dies das Risiko möglicher Schadensersatzforderungen bei einem langwierigen Verfahren reduziert.
