Am 4. April 2026 haben die Finanzminister von fünf EU-Staaten die Europäische Kommission aufgefordert, die Einführung einer europaweiten Übergewinnsteuer für Energieunternehmen zu prüfen. Die Initiative kommt aus Deutschland, Spanien, Portugal, Österreich und Italien und zielt auf eine Reaktion auf anhaltend hohe Kraftstoffpreise ab. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Spiegel.
In einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, wird betont, dass ein entsprechendes Instrument auf EU-Ebene zügig entwickelt werden müsse. Es soll sich rechtlich an Maßnahmen orientieren, die bereits im Jahr 2022 während der Energiekrise zeitweise eingeführt wurden.
Initiative vor dem Hintergrund steigender Kraftstoffpreise
Auslöser der Initiative sind weiterhin hohe Öl- und Kraftstoffpreise, die die Wirtschaft in Europa belasten. In dem Dokument wird darauf verwiesen, dass geopolitische Spannungen, insbesondere der Konflikt mit dem Iran, zu einem deutlichen Preisanstieg bei Energierohstoffen geführt haben.
Die Finanzminister fordern eine „gerechte Verteilung der Belastungen“. Dabei verweisen sie auf sogenannte „Zufallsgewinne“ von Energieunternehmen, die in der Krise entstanden sind.
Steuer als Ergänzung nationaler Maßnahmen
Das geplante Instrument soll nationale Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten ergänzen. Ziel ist es, bestehende Ansätze zur Preisbegrenzung zu verstärken und Verbraucher zu entlasten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte sich bereits zuvor dafür ausgesprochen, mit einer Übergewinnsteuer gezielte steuerliche Entlastungen zu finanzieren. Nach vorliegenden Informationen beauftragte er im März sein Ministerium, mögliche Einnahmen aus einer solchen Steuer sowie alternative Maßnahmen zu berechnen.
Gewinne der Ölkonzerne im Fokus
Vor dem Hintergrund steigender Preise für Benzin und Diesel in Deutschland rücken die Gewinne der Mineralölunternehmen stärker in den Fokus. Studien zufolge liegen diese in Deutschland derzeit über dem Niveau anderer EU-Staaten.
Dies erhöht den politischen Druck auf Regierungen, zusätzliche Instrumente zur Regulierung des Marktes und zur Entlastung der Verbraucher zu prüfen.
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