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C‑Klassen für Drohnen erklärt: Bedeutung von C0 bis C6

Einordnung der C-Klassen im EU-Drohnenrecht

Ziel und Funktion der C-Klassifizierung

Die C‑Klassifizierung wurde entwickelt, um die Produktsicherheit und Betriebseignung von Drohnen klar zu definieren. Sie schafft eine standardisierte Basis für technische Anforderungen wie Gewicht, Geschwindigkeit und Sicherheitsmechanismen. Dadurch können Behörden und Nutzer Risiken besser einschätzen und entsprechend handeln. Zudem erleichtert sie die Einordnung von Drohnen in Betriebskategorien, etwa OPEN oder SPECIFIC. Letztlich trägt sie zur Transparenz im europäischen Drohnenmarkt bei. Die Klassifizierung schützt sowohl die Allgemeinheit als auch die Drohnenpiloten selbst.

Relevanz der EU-Drohnenverordnungen 2019/945 und 2019/947

Die Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947 bilden den rechtlichen Rahmen für Drohnen und deren Betrieb in der EU. Verordnung 945 legt technische Anforderungen an Bau und Zusammensetzung von Drohnen fest. Verordnung 947 regelt hingegen die Nutzung im Hinblick auf Sicherheit, Registrierung und Ausbildung. Gemeinsam stellen sie sicher, dass nur konforme Drohnen in den Verkehr gelangen und sicher betrieben werden. Sie zielen darauf ab, einheitliche Standards in Europa zu etablieren. Damit wird auch der grenzüberschreitende Einsatz innerhalb der EU erleichtert.

CE-Klassenkennzeichnung und EU-Baumusterprüfbescheinigung

Drohnen der C-Klassen tragen ein CE-Kennzeichen zusammen mit der jeweiligen Klasse (z. B. C0, C1 …). Diese Kennzeichnung ist Pflicht für inverkehrgebrachte Geräte, die ab dem 1. Januar 2023 verkauft wurden. Hersteller müssen zudem eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für die jeweilige Klasse nachweisen. Diese Zertifizierung wird von zugelassenen Prüfstellen vergeben. Erst dadurch wird sichergestellt, dass die Drohne den Anforderungen der Verordnungen entspricht. Für Nutzer ist so auf einen Blick erkennbar, welche Klassenvoraussetzungen erfüllt sind.

Überblick über die Drohnenklassen C0 bis C6

Klasseneinteilung nach Gewicht, Technik und Einsatzzweck

Die Klassen C0 bis C6 unterscheiden sich hauptsächlich in Gewicht, Geschwindigkeit, Sicherheitsmerkmalen und Einsatzzweck. Leichte Mini‑Drohnen mit geringem Risiko ordnen sich in C0 oder C1 ein. Mittelklassegeräte mit erweiterten Sicherheitsfunktionen fallen in C2 oder C3. C4 spricht vor allem manuell gesteuerte Modellflugzeuge an. C5 und C6 hingegen adressieren spezielle technische Anforderungen, wie Fallschirme oder BVLOS‑Fähigkeiten. Die technische Ausstattung entscheidet über die zulässige Drohne im jeweiligen Betriebsszenario. So werden sowohl Risiko als auch Einsatzbereich klar geregelt.

Vergleichstabelle der Drohnenklassen C0 bis C6

KlasseGewichtHöchstgeschwindigkeitHauptmerkmalEinsatzbereich
C0≤ 250 g≤ 19 m/sMinimales RisikoOPEN A1
C1≤ 900 g≤ 19 m/se-ID, SicherheitsmodiOPEN A1/A2
C2≤ 4 kg≤ 19 m/sFernidentifikation, langsamer ModusOPEN A2
C3≤ 25 kgunbegrenztBetrieb mit Abstand zu MenschenOPEN A3
C4≤ 25 kgunbegrenztManuell gesteuertes ModellflugzeugOPEN A3
C5≤ 25 kgunbegrenztFallschirmsystemSPECIFIC
C6≤ 25 kgunbegrenztBVLOS-fähig mit ZusatzanforderungenSPECIFIC

Drohnenklassen C0 bis C4: Für den Betrieb in der offenen Kategorie

Drohnenklasse C0: Fliegen ohne Führerschein

Die Klasse C0 umfasst kleine Spielzeug‑Drohnen bis höchstens 250 Gramm. Wegen des niedrigen Gewichts gelten sie im OPEN‑A1‑Szenario als risikofrei. Sie bedürfen keiner Pilotenregistrierung oder Führerschein. Lediglich allgemeine Verhaltensregeln wie Sichtverbindung und Flughöhe müssen eingehalten werden. Damit sind sie ideal für Einsteiger und private Freizeitflüge in belebten Gebieten. Diese Klasse fördert die einfache und sichere Nutzung von ferngesteuerten Fluggeräten.

Drohnenklasse C1: Einstieg mit Fernidentifikation

C1‑Drohnen wiegen bis 900 Gramm und verfügen über elektronische Identifikation (e‑ID). Diese erlaubt die eindeutige Zuordnung des Fluggeräts und vereinfacht behördliche Kontrollen. Die Geschwindigkeit ist auf maximal 19 m/s begrenzt, was ein moderates Risiko signalisiert. Nutzer benötigen keinen Führerschein – lediglich die allgemeine Registrierung und EU‑Regeln. Damit eignen sich C1‑Geräte für populäre Freizeit‑ und Hobbyanwendungen. Sie stellen einen sinnvollen Kompromiss zwischen Funktionalität und Sicherheit dar.

Drohnenklasse C2: Flüge nahe an Menschen mit A2-Führerschein

In Klasse C2 wiegen die Drohnen bis 4 kg und verfügen über erweiterte Sicherheitsfunktionen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3 m/s beim Unterschreiten. Auch hier ist eine e‑ID Pflicht. Der Betrieb nahe an Menschen setzt zusätzlich einen A2‑Führerschein voraus. Zudem muss ein Mindestabstand von 30 m eingehalten werden, oder 5 m bei reduzierter Geschwindigkeit. Diese Anforderungen gewährleisten, dass C2‑Drohnen kontrolliert und sicher betrieben werden können. Sie eignen sich für fortgeschrittene Freizeitpiloten und professionelle Anwendungen in Urbanbereichen. Hier können Sie den EU-Drohnenführerschein A2 online absolvieren – mit Schulung und Prüfung durch das Pro Fly Center.

Drohnenklasse C3: Für größere Drohnen in open a3

Drohnen bis 25 kg fallen in die Klasse C3, allerdings ohne Einsatz spezieller Sicherheitsfeatures wie e‑ID. Sie gliedern sich in die Kategorie OPEN A3 ein. Dort herrschen Mindestabstände von 150 m zu Wohn- und Erholungsgebieten. Der Betrieb ist nur außerhalb von Menschenansammlungen, über unbewohntem Gelände und in Sichtweite gestattet. C3‑Drohnen eignen sich daher für größere Freizeit- oder kommerzielle Einsätze auf dem Land. Sie stellen eine einfache Möglichkeit dar, Technik und Leistung zu kombinieren, vorausgesetzt die Umgebung ist geeignet.

Drohnenklasse C4: Für manuell gesteuerte modellflugzeuge

C4 umfasst manuell gesteuerte Flugmodelle bis 25 kg, ohne automatisierte Systeme. Sie sind ideal für Hobby‑Modellflugvereine und vergleichbare Einsätze. Der Betrieb erfolgt in OPEN A3, also mit Mindestabständen zu Menschen und Siedlungen. Es gelten die Regeln der Sichtweite und Flugbeschränkungen. Eine e‑ID oder Fernidentifikation ist nicht vorgeschrieben. Dennoch müssen Piloten Grundregeln wie Sichtverbindung und Flugverbotszonen beachten. Dies gewährleistet einen sicheren und organisierten Flugplatzbetrieb.

Spezialklassen C5 und C6: Für den Einsatz in der Specific-Kategorie

Drohnenklasse C5: Modifizierte C3-Drohnen mit Fallschirmsystem

C5‑Drohnen basieren technisch auf C3, sind jedoch mit einem zulassungsfähigen Fallschirmsystem ausgestattet. Damit lassen sie sich in die Specific‑Kategorie überführen. Der Fallschirm reduziert beim Ausfall von Systemen das Risiko durch unkontrollierten Aufprall. Diese Modelle müssen zusätzlich von einer zugelassenen Stelle zertifiziert werden. Sie sind für mittleres Risiko geeignet und ermöglichen spezielle Einsätze etwa über bewohnten Gebieten. Die Integration des Fallschirms ist entscheidend für die Zulassung in komplexeren Betriebssituationen.

Drohnenklasse C6: BVLOS-Flüge mit erweiterten Anforderungen

C6‑Drohnen sind auf BVLOS‑Einsätze (Beyond Visual Line Of Sight) ausgelegt. Sie benötigen Zusatzsysteme wie Radar, OAM, Anti‑Kollisions‑Sensorik und robuste Kommunikation. Die Ausstattung muss gemäß EU‑Spezifikationen zertifiziert sein. Zudem ist eine Betriebszulassung durch Behörden in der Specific‑Kategorie erforderlich. C6‑Einsatzbereiche umfassen industrielle Anwendungen, wie Inspektionen oder Transport über große Entfernungen. Damit werden Drohnen für komplexe und professionelle Missionen fit gemacht.

Betriebskategorien im EU-Drohnenrecht

Kategorie open: Genehmigungsfreier Betrieb in A1, A2, A3

Die OPEN‑Kategorie erlaubt fliegereinsätze ohne individuelle Genehmigung, sofern Risiko und Voraussetzungen stimmen. A1 gestattet Flüge über unbeteiligten Personen mit C0/C1‑Geräten. A2 erlaubt Flüge nahe an Menschen, aber nur mit C2‑Drohnen und A2‑Zeugnis. A3 hingegen schreibt große Entfernungen zu Menschen und Siedlungen vor – hier sind C3 und C4 vorgesehen. Die Einhaltung von Sichtweite, Flughöhe und Abständen ist zwingend. Allgemeine Regeln wie Flugverbotszonen und Wetteranforderungen gelten überall. Dadurch bleibt der Luftraum auch im Hobby‑ und Gwerbebereich sicher.

Kategorie specific: Betrieb mit höherem risiko und auflagen

In SPECIFIC sind Einsätze mit erhöhtem Risiko, z. B. über Menschen oder BVLOS, gebündelt. Sie erfordern standardisierte Betriebszertifikate oder Behördengenehmigungen. C5/C6‑Geräte fallen hier hinein und müssen technische sowie operative Nachweise erbringen. Betreiber müssen Betriebsmanuale, Sicherheitsanalysen und Notfallverfahren vorlegen. Behörden prüfen diese umfassend und erteilen nur nach Prüfung die Freigabe. Die Kategorie erlaubt komplexe und nützliche Anwendungen bei kontrolliertem Sicherheitsrahmen.

Kategorie certified: Für komplexe einsätze mit personenbeförderung

CERTIFIED umfasst äußerst risikobehaftete Einsätze und Drohnen mit Personenbeförderung. Die Anforderungen entsprechen Pilotenzertifikaten und Lufttüchtigkeitsprüfungen wie bei bemannten Luftfahrzeugen. Lufttüchtigkeitszertifikat (LTA), Pilotenlizenz und Betriebszulassung sind Pflicht. Nur so kann ein sicherer Betrieb in komplexen Umgebungen garantiert werden. Diese Kategorie ist für Forschung, Transport von Personen oder große Passagierdrohnen vorgesehen. Der regulatorische Aufwand ist hoch, reflektiert jedoch die enorme Verantwortung.

Technische und rechtliche Anforderungen an C-klassifizierte Drohnen

Fernidentifizierung und e‑ID

Fernidentifikation (e‑ID) ermöglicht Behörden und anderen Akteuren, Drohnen in Echtzeit zu identifizieren. Sie umfasst Daten wie Seriennummer, Standort und Geschwindigkeit. Für C1 bis C6 ist diese Voraussetzung verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt über Funkstandards oder Mobilfunk. Ziel ist die Transparenz und Nachverfolgbarkeit im Luftraum. So lassen sich Verstöße oder Zwischenfälle zeitnah klären.

GEO‑Sensibilisierungssystem und Notfallprozeduren

Viele C‑Drohnen müssen ein GEO‑Sensibilisierungssystem integriert haben. Dieses warnt vor Flugverboten und sensiblen Zonen (z. B. Flughäfen). Die Drohne reagiert automatisch auf verbotene Zonen, indem sie z. B. langsamer fliegt oder umkehrt. Notfallprozeduren wie automatische Heimkehr (RTH) müssen vorhanden sein. Dadurch reduziert sich das Risiko von Zwischenfällen im Betrieb. Nutzer profitieren von gesteigerter Sicherheit und behördlicher Kontrolle.

Versicherungspflicht nach § 43 LuftVG

Alle in Deutschland betriebenen Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Auch im EU‑Kontext ist eine entsprechende Deckung erforderlich. Sie ist Voraussetzung für die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ohne Versicherungsschutz ist kein legaler Betrieb möglich. Nutzer sollten auf ausreichende Summen achten, z. B. Mindestdeckung von mehreren Millionen Euro.

Registrierungspflicht beim LBA

Piloten von C‑Drohnen müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt online und beinhaltet persönliche Daten und Geräte. Für C1 und höher ist die Registrierung verpflichtend. Sie dient der Identifizierung im Betrieb und im Falle von Verstößen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Pilot eine individuelle Registrierungsnummer. Diese muss auf der Drohne sichtbar angebracht sein.

Besondere Fälle: Selbstgebaute und ältere Drohnen

Selbstgebaute Drohnen und ihre Klassenzuordnung

Selbstgebaute Drohnen benötigen ebenfalls eine Klassifizierung nach C0 bis C6. Der Betreiber muss technische Daten ermitteln oder durch Prüfstellen verifizieren lassen. Oftmals fallen DIY‑Modelle in C3 oder C4, da Sicherheitsfunktionen fehlen. Ohne CE‑Kennzeichnung ist ein Nachweis über die Einhaltung von Standards nötig. Behörden können eine Bewertung verlangen. Damit wird der Betrieb technisch gleichwertig und sicher einbindbar.

Legacy‑Drohnen ohne CE‑Kennzeichnung und Übergangsregelungen

Ältere Drohnen, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, gelten als Legacy‑Drohnen. Diese dürfen weiterhin genutzt werden, erfordern jedoch besondere Regeln. Beispielsweise müssen sie in OPEN A3 eingesetzt werden und bleiben von Fernidentifikation ausgenommen. Die Übergangsregelung gilt bis zu einem definierten Datum, z. B. bis 2028. Piloten müssen zusätzlich die allgemeinen Betriebsvorschriften beachten. Diese Ausnahme gewährleistet Rechtssicherheit für vorhandene Geräte.

Fazit: Welche Drohnenklasse passt zu welchem Einsatzzweck?

Auswahlhilfe basierend auf Flugumgebung und qualifikation

Die Auswahl der Drohnenklasse richtet sich nach Einsatzort, Abstand zu Menschen und Fähigkeiten des Piloten. Für Einsteiger in städtischen Umgebungen empfiehlt sich C0 oder C1. Wer näher an Menschen fliegen möchte, sollte C2 mit A2‑Führerschein wählen. Für ländliche Einsätze eignen sich C3‑ bzw. C4‑Geräte. Spezielle Anwendungen wie BVLOS erfordern C6‑Drohnen in der Specific‑Kategorie. Eine strukturierte Entscheidungsfindung stellt sicher, dass Technik, Recht und Sicherheit harmonieren. Passende DJI-Drohnen der Klassen C0 bis C2 finden Sie im Shop von Pro Fly Center – inklusive Beratung und Zubehör.

Bedeutung der C‑Klassen für den sicheren und legalen drohnenbetrieb

Die C‑Klassifizierung stärkt die Nutzer- und Flugsicherheit im wachsenden Drohnenmarkt. Sie bildet technische Anforderungen transparent ab und erleichtert regulatorische Kontrolle. Zudem ermöglicht sie eine klare Zuordnung zu Betriebskategorien und Nutzungsszenarien. Sowohl Behörden als auch Nutzer profitieren von einem einheitlichen Rahmenwerk. Schließlich fördert sie das Vertrauen in die Technologie und ebnet den Weg für innovative Anwendungsfelder.

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