Die Europäische Union beginnt mit der Umsetzung eines Mechanismus zur schrittweisen Rückkehr ukrainischer Staatsangehöriger mit vorübergehendem Schutzstatus aus den Mitgliedstaaten. Laut einem Bericht von Politico leben derzeit rund 4,3 Millionen Ukrainer in der EU, hauptsächlich in Polen, Deutschland und Tschechien. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Politico.
Diese Personen genießen temporären Schutz, der ihnen das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Zugang zu sozialen Leistungen gewährt. Der Schutzstatus wurde bereits mehrfach verlängert und bleibt nun bis März 2027 bestehen. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten einen alternativen rechtlichen Aufenthaltsstatus für diese Personen definieren.
Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung sogenannter „Einheitszentren“ in den Mitgliedsländern vor, um Ukrainer auf eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. In diesen Zentren sollen Beratungen, Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung im In- und Ausland, Sprachkurse und kulturelle Programme angeboten werden. Erste Pilotzentren sollen in Deutschland und Spanien entstehen.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte, es sei notwendig, Bedingungen für eine freiwillige und fundierte Rückkehrentscheidung zu schaffen. Gleichzeitig betonte er die Bedeutung eines geordneten Übergangs, um eine Überlastung der sozialen Systeme sowohl in der Ukraine als auch in den Aufnahmeländern zu vermeiden.
Für bestimmte Personengruppen – wie Schwangere, Familien mit Kindern oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen – sind vereinfachte Verfahren geplant, um ihre Rückkehr oder ihren weiteren Aufenthalt rechtlich zu regeln.
Gleichzeitig ist in Österreich zum 31. Mai das verpflichtende Krankenversicherungsprogramm für ukrainische Geflüchtete ausgelaufen. Bis zum 12. Juli gilt jedoch eine Übergangsphase, in der weiterhin Anspruch auf medizinische Leistungen und Arzneimittel besteht. Personen mit offizieller Beschäftigung oder sozialen Bedürfnissen bleiben unabhängig davon versichert.