Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe gegen drei Mitarbeitende der Universitätsklinik und des Instituts für Rechtsmedizin der Technischen Universität Dresden. Laut den Ermittlern sollen in mehreren Fällen menschliche Schädelknochen unrechtmäßig entnommen worden sein. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Spiegel.
Durchsuchungen im Klinikum und an der TU Dresden
Im Zuge der Ermittlungen wurden Räume des Universitätsklinikums sowie Einrichtungen des Medizinischen Fachbereichs der TU Dresden durchsucht. Nach ersten Erkenntnissen geht es um die „unrechtmäßige Entnahme von Schläfenknochen in 13 Fällen“. Dabei handelt es sich um seitlich am Schädel liegende Knochen, die bei Obduktionen eine besondere medizinische Bedeutung haben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass bei den Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde – darunter Mobiltelefone, Computer und Datenträger. Die Auswertung dieser Materialien werde voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Auch das Landeskriminalamt Sachsen ist in die Untersuchungen eingebunden.
Klinikum reagiert mit Betroffenheit
Das Universitätsklinikum zeigte sich tief erschüttert über die Vorwürfe. „Die geschilderten Vorgänge sind für uns zutiefst schockierend“, teilte die Klinikleitung mit. „Als Universitätsklinikum und medizinische Fakultät stehen wir für klare ethische und rechtsmedizinische Standards.“ Weitere Einzelheiten wollte die Einrichtung aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht nennen.
Man werde die zuständigen Behörden bei der Aufklärung „in vollem Umfang und mit größtmöglicher Transparenz“ unterstützen, hieß es weiter. Ziel sei es, die Vorwürfe vollständig und nachvollziehbar aufzuklären.
Rechtliche Bewertung
Nach deutschem Strafrecht ist die Störung der Totenruhe ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bereits der Versuch ist strafbar. Als Störung der Totenruhe gilt unter anderem, wenn menschliche Überreste ohne Genehmigung entnommen, entfernt oder beschädigt werden. Auch die Beschädigung oder Schändung von Grabstätten fällt darunter.
Hintergrund des Falls
Der genaue Anlass der Ermittlungen blieb zunächst unklar. Ob die entnommenen Knochen zu wissenschaftlichen Zwecken oder aus anderen Motiven entfernt wurden, wird derzeit geprüft. Laut den Ermittlern besteht kein Hinweis darauf, dass Angehörige der Verstorbenen über die Eingriffe informiert waren. Weitere Ergebnisse sollen nach Abschluss der forensischen Untersuchungen veröffentlicht werden.