Am Sonntagabend, dem 19. Oktober, wurde über Mallorca eine unbekannte Drohne gesichtet. Daraufhin musste der Flughafen Son Sant Joan in Palma seinen Betrieb vorübergehend einstellen. Der Vorfall führte zu Flugverspätungen und Umleitungen mehrerer Maschinen, berichtet Diario de Mallorca unter Berufung auf Flightradar24. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Spanische Medien.
Gegen 19:00 Uhr Ortszeit entdeckten Fluglotsen ein Objekt, das einer Drohne ähnelte, in der Nähe des Landegebiets. Aus Sicherheitsgründen wurde der Flugbetrieb für etwa 30 bis 40 Minuten gestoppt. Acht ankommende Flüge nach Mallorca mussten zu anderen spanischen Flughäfen umgeleitet werden.
Reaktion der Behörden und Fluglotsen
Der spanische Flugsicherungsdienst Enaire bestätigte den Vorfall in der Plattform X und erklärte, der Luftraum sei „wegen der Sichtung einer unbekannten Drohne“ vorübergehend geschlossen worden. Nach Sicherheitskontrollen und Abstimmung mit dem Flughafenbetreiber Aena wurde der Flugverkehr schrittweise wieder aufgenommen.
Weniger als eine Stunde später konnte der Flughafen den regulären Betrieb fortsetzen. Dennoch kam es bei einigen Abflügen und Ankünften zu Verspätungen von bis zu anderthalb Stunden. Passagiere mussten teilweise über zwei Stunden im Terminal warten. Laut Aena stand die Sicherheit der Reisenden zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle.
Polizei sucht nach dem Drohnenbetreiber
Nach Bekanntwerden des Vorfalls startete die spanische Nationalpolizei eine Suchaktion. Beamte setzten eine eigene Drohne ein, um das Gerät aufzuspüren, jedoch ohne Erfolg.
Es wurde eine offizielle Untersuchung eingeleitet, um herauszufinden, wer die Drohne gesteuert hat und wie sie in die Sperrzone gelangen konnte. Flüge von Drohnen in der Nähe von Flughäfen sind in Spanien streng verboten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen wegen Gefährdung der Flugsicherheit.
Warum Drohnen für die Luftfahrt gefährlich sind
Fachleute für Flugsicherheit warnen, dass selbst kleine Drohnen eine ernsthafte Gefahr darstellen können. Gelangt eine Drohne in ein Triebwerk während des Starts oder der Landung, kann dies zu schweren Unfällen führen. Aus diesem Grund gilt in der EU ein Flugverbot für Drohnen in einem Umkreis von mindestens acht Kilometern um Flughäfen.
Ähnliche Zwischenfälle ereigneten sich bereits in Deutschland und Frankreich, wo Flughäfen zeitweise geschlossen werden mussten. Auf Mallorca konnte diesmal dank des schnellen Eingreifens der Behörden Schlimmeres verhindert werden.
Aktuelle Lage
Am Montag, dem 20. Oktober, arbeitet der Flughafen Palma de Mallorca wieder im Normalbetrieb. Alle Flüge wurden planmäßig aufgenommen. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort, um den Betreiber der Drohne zu identifizieren und die Hintergründe des Vorfalls zu klären.
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