Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen die Bundestagsabgeordnete Karoline Bosbach (CDU) eingeleitet. Es besteht der Verdacht auf eine Bereicherung auf Kosten der CDU. Zur Eröffnung des Verfahrens muss zunächst ihre parlamentarische Immunität aufgehoben werden. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf zeit.
Am 30. Oktober 2025 wurde bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft nach einer rechtlichen Prüfung ein Anfangsverdacht gegen die Politikerin bestätigte. Der Vorwurf bezieht sich auf einen möglichen Betrug zum Schaden des CDU-Kreisverbandes Rhein-Berg.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages geschickt. Nach Bestätigung des Empfangs beginnt eine 48-stündige Wartefrist. Erst nach Ablauf dieser Frist und der Aufhebung der Immunität kann die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen fortfahren.
Bosbach zeigte sich überrascht über die Einleitung des Verfahrens, da dieses fast vier Monate nach den ersten Vorwürfen beginnt. Sie äußerte jedoch ihre Zuversicht, dass das Verfahren nach Abschluss eingestellt werde. Ein Anwalt von Bosbach reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Die Abgeordnete weist die Vorwürfe zurück. Sie wird beschuldigt, 2500 Euro vom Konto der CDU erhalten zu haben, was sie jedoch im Sommer bestritt. In einer öffentlichen Videoerklärung erklärte sie: „Ich habe mich nicht bereichert, und der CDU-Kreisverband Rhein-Berg hat keinen Schaden erlitten.“ Der CDU-Kreisvorstand hat daraufhin alle relevanten Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Karoline Bosbach, Tochter des ehemaligen CDU-Innenpolitikexperten Wolfgang Bosbach, wurde im Februar bei den Bundestagswahlen im Wahlkreis Rhein-Berg direkt für die CDU in den Bundestag gewählt.
 
		 
									 
					
