Der deutsche Innenminister, Alexander Dobrindt, hat das islamistische Netzwerk „Muslim Interactive“ verboten, das aktiv die Idee einer Theokratie unterstützte. Als Reaktion auf diese Initiative führte die Polizei Razzien in Hamburg, Berlin und Hessen durch und beschlagnahmte das Eigentum von Aktivisten dieser Organisation. Es wurden auch Razzien in den Wohnungen von Mitgliedern anderer islamistischer Gruppen durchgeführt, die mit „Muslim Interactive“ in Verbindung stehen. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Нessenschau.
„Muslim Interactive“ erregte erstmals im vergangenen Jahr während einer Demonstration in Hamburg Aufmerksamkeit, als mehr als tausend Menschen für die Schaffung eines Kalifats marschierten. Plakate mit Slogans wie „Kalifat – die Lösung“ lösten landesweite Empörung aus, und die Organisation sah sich Forderungen nach Maßnahmen seitens der Behörden ausgesetzt. Infolgedessen beschloss das Bundesministerium des Innern, die Gruppe zu verbieten, da sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstieß.
Die Gruppe war nicht nur auf der Straße aktiv, sondern auch im Online-Bereich. Sie griff Jugendliche über soziale Netzwerke an, wobei ihre Kanäle auf Instagram, TikTok und YouTube Tausende von Abonnenten hatten. Die Videos, in denen die Idee vertreten wurde, dass Muslime im Westen unterdrückt werden, erfreuten sich bei der Jugend großen Interesses.
Das Hamburger Verfassungsschutzamt ordnet „Muslim Interactive“ der global agierenden Partei „Hizb al-Tahrir“ zu, die in Deutschland bereits seit 2003 verboten ist. Diese Gruppe protestierte aktiv gegen die Verbrennung des Koran in Schweden und rief zu verbotenen spontanen Demonstrationen während des Gaza-Krieges auf.
Als Reaktion auf die Demonstrationen in Hamburg im Jahr 2023 geriet die Gruppe unter noch stärkeren Druck der Sicherheitsbehörden. Die Bekämpfung der Organisation verlief jedoch nicht ohne Hürden. Der Verwaltungsrichter in Hamburg stellte einige der Argumente, auf denen das Verbot basierte, infrage.
Aktivisten von „Muslim Interactive“ könnten das Verbot vor Gericht anfechten. Dennoch stellt diese Entscheidung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Extremismus auf deutschem Boden dar.
