Die Bundesregierung hat sich auf eine deutliche Änderung der Sozialleistungen für ukrainische Staatsangehörige verständigt, die erst nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Der entsprechende Entwurf liegt dem Redaktionsnetz vor und wurde zuvor vom dpa in Berlin bestätigt. Nach Informationen der „Bild“ einigten sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf die Anpassung, die bereits in Kraft getreten ist. Ziel sei eine Rückkehr zur Rechtslage, die vor der Sonderregelung für Massenzustrom galt. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Тagesspiegel.
Leistungen für Neuankömmlinge werden reduziert
Künftig sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Massenzustromrichtlinie erhalten, nicht mehr die höheren Sätze des Bürgergeldes beziehen. Stattdessen greift wieder das Asylbewerberleistungsgesetz. Für alleinstehende Erwachsene bedeutet dies eine monatliche Unterstützung von etwa 441 Euro, wohingegen das Bürgergeld rund 563 Euro vorsieht. Regierungskreisen zufolge sollen Mehrausgaben und Einsparungen im Gesamtsaldo weitgehend ausgeglichen sein.
Rückkehr zur alten Rechtslage vor 2022
Die Bundesregierung begründet die Reform damit, dass die ursprüngliche Sonderregelung aus dem Jahr 2022 nie dauerhaft angelegt war. Die Massenzustromrichtlinie hatte ukrainischen Kriegsflüchtlingen ohne individuelles Asylverfahren schnellen Zugang zu Bürgergeld und umfassender sozialer Unterstützung gewährt. Mit der neuen Regelung sollen diejenigen, die erst ab April 2025 einreisen und Unterstützung benötigen, wieder denselben Vorgaben unterliegen wie Personen im klassischen Asylsystem. Damit wird die besonders großzügige Ausnahmestellung schrittweise zurückgeführt.
Arbeitsmarktregeln sollen verschärft werden
Neben den Änderungen bei den Leistungen wird auch an neuen Vorgaben für den Arbeitsmarkt gearbeitet. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen alle Leistungsberechtigten, die arbeiten können, verpflichtet werden, aktiv eine Beschäftigung zu suchen. Das betrifft besonders Geflüchtete, die bisher weder in Ausbildung noch in Beschäftigung stehen. Im Entwurf heißt es, dass diese Vorgabe die Integration ukrainischer Staatsangehöriger in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft stärken soll. Über Details der Umsetzung wird noch verhandelt.
Entscheidung des Bundeskabinetts wird nächste Woche erwartet
Regierungsnahe Quellen gehen davon aus, dass das Bundeskabinett die neue Regelung bereits in der kommenden Woche formell beschließen wird. Erst danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Mit dem Abschluss der Abstimmungen dürfte der rechtliche Rahmen endgültig feststehen, wodurch für alle Betroffenen klare Vorgaben gelten würden.
