Ab dem 1. Januar 2026 wird in Deutschland der Unterhalt für Kinder von geschiedenen Eltern erhöht. Diese Änderungen werden durch die neue Düsseldorfer Tabelle eingeführt, die die Mindestbeträge für Unterhaltszahlungen festlegt und von allen deutschen Landgerichten genutzt wird. Sie wurden nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bekannt gegeben. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf rp-online.
Änderungen bei den Mindestbeträgen für Unterhalt
Laut den neuen Regelungen wird der Mindestunterhalt für Kinder um vier Euro für jede Altersgruppe erhöht. Für Kinder bis fünf Jahre beträgt der Unterhalt ab dem 1. Januar 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 558 Euro und für Jugendliche von zwölf bis siebzehn Jahren 653 Euro. Diese Beträge gelten für die Personen, die Unterhalt zahlen müssen und ein monatliches Nettoeinkommen von bis zu 2100 Euro haben.
Weitere Änderungen und Neuerungen
Änderungen betreffen auch andere Gruppen von Unterhaltspflichtigen. Für volljährige Kinder steigt der Mindestunterhalt von 693 auf 698 Euro. Der Unterhalt für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, bleibt jedoch unverändert bei 990 Euro.
Darüber hinaus hat das Gericht den Mindestbetrag für die eigenen Ausgaben der Unterhaltspflichtigen festgelegt. Ab 2026 bleibt der Mindestbetrag, den Unterhaltspflichtige für ihre eigenen Bedürfnisse behalten dürfen, unverändert.
Unterstützung für Eltern und Großeltern
Eine besonders neue Regelung betrifft die Unterstützung von Eltern und die Zahlungen an Enkelkinder. Nun wird der Unterhalt für Enkelkinder gezahlt, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu versorgen. Großeltern erhalten denselben Mindestbetrag wie für die Unterstützung der Eltern: 2650 Euro für die Unterhaltspflichtigen und 2120 Euro für deren Partner.
