Die Bundesregierung plant, die Reform des Bürgergeldes in den kommenden Tagen zu beschließen. Trotz erheblicher Spannungen innerhalb der Koalition wurde ein Kompromiss erzielt, der die Rückkehr des Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung des Kabinetts ermöglichte. Gleichzeitig ist klar, dass zwischen dem Beschluss und dem tatsächlichen Inkrafttreten der neuen Regelungen noch einige Zeit vergehen wird. Nach aktuellen Einschätzungen sollen die Änderungen nicht vor Mitte 2026 wirksam werden. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf n-tv.
Kabinett bereitet Beschluss zur Reform vor
Der Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei, erklärte, dass das Kabinett die Reform des Bürgergeldes voraussichtlich am Mittwoch beraten und beschließen werde. Nach seinen Worten haben sich die Koalitionspartner nach mehreren Wochen intensiver Gespräche deutlich angenähert. Frei betonte, dass die erzielten Vereinbarungen auf den Grundsätzen beruhen, die bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehalten wurden.
Ein zentrales Ziel der Reform ist es, die Zahl der Bürgergeld-Empfänger in Deutschland spürbar zu senken. Derzeit beziehen rund 5,5 Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass strengere Regeln und neue Kontrollmechanismen langfristig zu einem Rückgang dieser Zahl führen werden.
Warum die Umsetzung erst 2026 beginnt
Selbst nach einem Beschluss des Kabinetts wird die Reform nicht sofort in Kraft treten. Thorsten Frei verwies darauf, dass die geplanten Änderungen umfangreiche Übergangsprozesse erfordern. Zudem muss das Gesetz noch den Bundestag passieren und vom Bundesrat gebilligt werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
Aus praktischen Gründen rechnet die Bundesregierung daher mit einer Umsetzung frühestens zur Mitte des Jahres 2026. Dieser Zeitrahmen soll es den zuständigen Behörden und Jobcentern ermöglichen, sich organisatorisch auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und Probleme bei der Auszahlung der Leistungen zu vermeiden.
Streit zwischen Ministerien und gefundener Kompromiss
Zu Beginn der Woche war der Gesetzentwurf kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden, nachdem mehrere Ministerien Einwände erhoben hatten. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium wandten sich gegen den Vorschlag, Bürgergeld-Empfängern, die nicht mit den Jobcentern kooperieren, vor Leistungskürzungen ein verpflichtendes persönliches Anhörungsrecht einzuräumen. Aus ihrer Sicht hätte eine solche Regelung die Durchsetzung von Sanktionen erschwert.
Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas hatte sich hingegen dafür eingesetzt, Menschen mit psychischen Erkrankungen vor vollständigen Leistungskürzungen zu schützen. Kritiker befürchteten, dass Betroffene dadurch Leistungsminderungen einseitig verhindern könnten. Nach weiteren Gesprächen innerhalb der Koalition wurden diese Bedenken in den überarbeiteten Plänen berücksichtigt, was den Weg für die erneute Befassung des Kabinetts frei machte.
Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses bestätigte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die Bürgergeld-Reform nun wieder fest auf der Agenda der Bundesregierung steht.
