Der aktuelle Rundfunkbeitrag in Deutschland – früher als GEZ bekannt – beträgt 18,36 Euro pro Monat. Er stellt die wichtigste Finanzierungsquelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio dar. Mit Beginn des Wintersemesters zum 1. Oktober sind auch neue Studierende grundsätzlich beitragspflichtig. Gleichzeitig haben bestimmte Personengruppen Anspruch auf eine vollständige Befreiung von der Zahlung. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf stern.
Wer ist zur Zahlung verpflichtet
In Deutschland wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder der vorhandenen Geräte. Mit einem Beitrag sind alle Fernseh-, Radio-, Computer- und Mobilgeräte sowie die Fahrzeuge des Wohnungsinhabers abgegolten.
Wer kann von der Beitragspflicht befreit werden
Von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit sind Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen Empfänger von Arbeitslosengeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Hilfen zur beruflichen Ausbildung.
Auch Studierende, die BAföG oder andere staatliche Ausbildungsförderungen erhalten, können eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Eine Befreiung ist ebenfalls für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Dazu gehören Personen mit einem dauerhaft festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent sowie Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands dauerhaft nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können und das Merkzeichen RF besitzen.
Darüber hinaus sind blinde Menschen, Personen mit schweren Sehbehinderungen (Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent ausschließlich aufgrund der Sehbeeinträchtigung) sowie Menschen mit Hörbehinderungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.
Wie kann eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt werden
Alle erforderlichen Antragsformulare sind auf der offiziellen Website www.rundfunkbeitrag.de verfügbar. Die Anträge können online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und zusammen mit den notwendigen Nachweisen per Post eingereicht werden.
Ab wann gilt die Befreiung
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Erfolgt die Antragstellung später, beginnt die Befreiung mit dem Monat der Antragstellung.
