Das Landgericht München I hat Renault den Verkauf zweier seiner meistverkauften Modelle — Clio und Mégane — in Deutschland untersagt. Anlass ist ein Patentstreit mit dem US-Technologieunternehmen Broadcom, das dem französischen Automobilhersteller eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte vorwirft. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Нeise.
Das Gericht entschied zugunsten von Broadcom in einem Verfahren über die Nutzung von Ethernet-Verbindungstechnologien in Fahrzeugsystemen. Konkret geht es um das Patent EP1903733 mit dem Titel „Verfahren und System zur erweiterten Ethernet-Leitungskodierung“. Über das Urteil berichtete das Branchenmedium ip fray.
Welche Fahrzeugsysteme als patentverletzend eingestuft wurden
Nach Auffassung des Gerichts liegt die Patentverletzung in zwei Fahrzeugkomponenten von Renault vor. Beim Modell Clio betrifft sie das Navigationssystem, beim Mégane die Telematik-Steuereinheit (TCU). Beide Systeme nutzen nach Einschätzung des Gerichts die von Broadcom patentierte Technologie ohne entsprechende Lizenz.
Bedingungen für den Verkaufsstopp in Deutschland
Das Verkaufsverbot tritt nicht automatisch in Kraft. Broadcom kann die vorläufige Vollstreckung des Urteils noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens beantragen. Voraussetzung dafür ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren Millionen Euro. Wird diese erbracht, muss Renault den Verkauf der Modelle Clio und Mégane auf dem deutschen Markt unverzüglich einstellen.
Mögliche nächste Schritte der Parteien
Mehrere Medien berichten, dass Renault beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Parallel dazu besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. In Patentstreitigkeiten ist dieses Vorgehen üblich und umfasst häufig Lizenzzahlungen, auch rückwirkend. Die Höhe solcher Zahlungen bleibt in der Regel vertraulich.
