Im Jahr 2026 stellen die Staaten der Europäischen Union ihre Uhren am 29. März auf Sommerzeit um. Damit erfolgt die Zeitumstellung einen Tag früher als 2025, als die Uhren am 30. März vorgestellt wurden. Ursache ist keine politische Entscheidung, sondern eine festgelegte Kalenderregel. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf wa.de.
In allen EU-Mitgliedstaaten gilt: Die Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März. Da sich die Wochentage im Kalender jährlich verschieben, fällt dieser Termin nicht immer auf dasselbe Datum. 2026 ist der letzte Sonntag im März der 29., 2025 war es der 30. März.
Die Umstellung erfolgt in der Nacht von Samstag auf Sonntag. Um 2:00 Uhr werden die Uhren eine Stunde vorgestellt – auf 3:00 Uhr. Die Nacht verkürzt sich dadurch um eine Stunde.
Auswirkungen auf die Tageshelligkeit
Mit Beginn der Sommerzeit verschiebt sich das Tageslicht in die Abendstunden. Sonnenuntergänge finden später statt, die Abende werden heller.
Im nordrhein-westfälischen Hamm zeigt sich der Effekt deutlich: Während die Sonne im Januar bereits gegen 16:56 Uhr unterging, verschiebt sich der Sonnenuntergang Ende März nach der Zeitumstellung auf etwa 20:00 Uhr. Am 28. Februar 2026 wird die Sonne gegen 18:06 Uhr untergehen, nach der Umstellung am 29. März deutlich später.
Folgen für Natur und Verkehr
Die Zeitumstellung wirkt sich auch auf Tiere aus, die sich an natürlichen Lichtverhältnissen orientieren. Durch die Verschiebung der menschlichen Aktivitätszeiten kann es insbesondere in der Dämmerung zu vermehrten Wildunfällen kommen.
In Nordrhein-Westfalen wird ein Anstieg von Wildunfällen nicht nur im Herbst, sondern auch im März rund um die Zeitumstellung registriert.
Einheitliche Regelung in der EU
Seit 1996 gilt in der Europäischen Union eine einheitliche Regelung zur saisonalen Zeitumstellung. Die Sommerzeit dauert vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Als Merkhilfe gilt: Im Frühjahr werden die Uhren vorgestellt, im Herbst zurückgestellt – „spring forward, fall back“. Trotz wiederholter Diskussionen über eine Abschaffung bleibt die bestehende Regelung weiterhin in Kraft.
