Die Fastnacht fällt 2026 auf den 17. Februar. Dieser Tag markiert das Ende der Karnevalsfeierlichkeiten in Deutschland, während am 18. Februar die Aschermittwoch-Praxis und damit die Fastenzeit beginnt. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Аugsburger-Аllgemeine.
Gesetzliche Regelungen
Die Fastnacht ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Daher gelten am 17. Februar 2026 die üblichen Öffnungszeiten für Geschäfte, festgelegt durch das Ladenschlussgesetz (LadSchlG).
Bayern ist das einzige Bundesland, das bisher kein eigenes Ladenöffnungsgesetz erlassen hat; hier gilt weiterhin das Bundesgesetz. In den meisten anderen Bundesländern existieren Landesgesetze, die im Wesentlichen mit dem LadSchlG übereinstimmen.
Öffnungszeiten nach Bundesländern
- Baden-Württemberg: 0:00–24:00
- Bayern: 6:00–20:00
- Berlin: 0:00–24:00
- Brandenburg: 0:00–24:00
- Bremen: 0:00–24:00
- Hamburg: 0:00–24:00
- Hessen: 0:00–24:00
- Mecklenburg-Vorpommern: 0:00–24:00
- Niedersachsen: 0:00–24:00
- Nordrhein-Westfalen: 0:00–24:00
- Rheinland-Pfalz: 6:00–22:00
- Saarland: 6:00–20:00
- Sachsen-Anhalt: 0:00–24:00
- Sachsen: 6:00–22:00
- Schleswig-Holstein: 0:00–24:00
- Thüringen: 0:00–24:00
Praktische Hinweise für Besucher
Die gesetzliche Öffnungserlaubnis garantiert nicht die tatsächliche Öffnung aller Geschäfte. Die Öffnungszeiten können zwischen Filialen derselben Kette variieren. Geschäftsinhaber müssen Änderungen der Öffnungszeiten deutlich kennzeichnen – in der Regel am Eingang.
In Karnevalshochburgen wie Köln oder Mainz können sich die Öffnungszeiten stark unterscheiden. Geschäfte und öffentliche Einrichtungen passen ihre Zeiten an die Feststimmung an: einige schließen früher, andere nutzen die Gelegenheit für Sonderaktionen.
Auch in Süddeutschland gibt es Unterschiede: In Augsburg schließen beispielsweise das Rathaus und die städtischen Märkte häufig etwas früher. Es wird empfohlen, die genauen Öffnungszeiten des jeweiligen Geschäfts vorab zu prüfen.
