Im Frühjahr 2026 erhalten Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst Deutschlands mehr Gehalt. Die Anpassungen erfolgen gestaffelt – je nach Tarifbereich und Arbeitgeber. In einzelnen Bundesländern ist jedoch offen, ob die Auszahlung pünktlich erfolgt, da formale Zustimmungsverfahren noch laufen. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Оeffentlicher-dienst-news.
TV-L: Erhöhung ab 1. April 2026
Nach der Einigung vom 14. Februar 2026 steigen die Entgelte im Bereich des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Betroffen sind rund 925.000 tarifbeschäftigte Mitarbeiter in allen Bundesländern außer Hessen, darunter Lehrkräfte, Hochschulbeschäftigte und Verwaltungsangestellte.
Insgesamt sieht die Vereinbarung eine Entgelterhöhung von 5,8 Prozent über 27 Monate vor: Nach dem ersten Schritt im April 2026 folgen weitere 2,0 Prozent im März 2027 sowie 1,0 Prozent im Januar 2028. Auszubildende erhalten über die Laufzeit hinweg zusätzlich 150 Euro.
Mögliche Verzögerungen in den Ländern
Ob die Gehaltserhöhung tatsächlich ab 1. April 2026 ausgezahlt wird, hängt von der endgültigen Zustimmung der Tarifparteien ab.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat der Einigung bereits zugestimmt. Auf Gewerkschaftsseite läuft derzeit eine Mitgliederbefragung. Die abschließende Entscheidung trifft die Bundestarifkommission der Gewerkschaft ver.di.
Beim letzten Abschluss im Bereich des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) dauerte die technische Umsetzung mehrere Monate. Sollten sich die Prozesse erneut verzögern, könnten die Länder Abschlagszahlungen leisten und später rückwirkend zum 1. April 2026 abrechnen.
Beamte und Umsetzung der Gerichtsentscheidung
Neben der tariflichen Anpassung müssen die Länder auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Details zur konkreten Ausgestaltung stehen noch aus.
In Baden-Württemberg ist geplant, die Tarifergebnisse zeitgleich und systemgerecht auf Besoldung und Versorgung der Beamten sowie Richter zu übertragen. Dafür sind Beschlüsse des neu gebildeten Kabinetts und des Landtags erforderlich. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Abschlagszahlung, idealerweise vor der Sommerpause.
Bayern hat bereits eine sechsmonatige Verzögerung bei der Übertragung auf Beamte angekündigt. Nordrhein-Westfalen signalisiert hingegen Bereitschaft zur zeitnahen Umsetzung.
TVöD: Erhöhung ab 1. Mai 2026
Beschäftigte von Bund und Kommunen im Geltungsbereich des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten ab dem 1. Mai 2026 eine Entgelterhöhung um 2,8 Prozent. Es handelt sich um die zweite Stufe des im April 2025 vereinbarten Abschlusses. Bereits zum 1. April 2025 waren die Entgelte um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, gestiegen.
Auszubildende und Praktikanten erhalten seit April 2025 monatlich 75 Euro mehr; ab Mai 2026 kommen weitere 75 Euro hinzu. Da es sich um eine bereits vereinbarte zweite Stufe handelt, gilt die Auszahlung als technisch planbar.
Kommunale Unternehmen und Ärzte
Beschäftigte kommunaler Versorgungsbetriebe im Bereich des Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) erhalten zum 1. Juni 2026 eine weitere Entgelterhöhung um 1,25 Prozent. Diese folgt auf eine durchschnittliche Steigerung von 5,1 Prozent zum 1. Juni 2025. Der Tarifvertrag gilt für rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen in den Bereichen Energie-, Wasser- und Gasversorgung.
Ärzte kommunaler Krankenhäuser, die unter den TV-Ärzte/VKA fallen, erhalten ab dem 1. Juni 2026 eine Erhöhung um 2,0 Prozent. Dies ist die dritte Stufe des im Januar 2025 vereinbarten Abschlusses.
Hessen verhandelt separat
Das Land Hessen beteiligt sich nicht am TV-L-Abschluss und führt eigene Verhandlungen zum Tarifvertrag TV-H. Die Gewerkschaften fordern dort 7 Prozent mehr Entgelt, mindestens jedoch 300 Euro. Der erste Verhandlungstermin ist für den 27. Februar 2026 angesetzt.
Weitere Einrichtungen
Spezialisierte Einrichtungen des Bundes – darunter die Autobahn GmbH des Bundes, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften – orientieren sich am TVöD-Abschluss und setzen zum 1. Mai 2026 eine Erhöhung von 2,8 Prozent um. Die Innungskrankenkassen (IKK) planen eine Steigerung um 3,0 Prozent.
Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt der formalen Bestätigung und technischen Umsetzung.
