Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Modell der sogenannten „Aktivrente“. Es ermöglicht Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, zusätzlich bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Die Bundesregierung versteht die Maßnahme als Reaktion auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel. Gleichzeitig ist die Regelung mit Einschränkungen und administrativen Anforderungen verbunden. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf focus.
Wer Anspruch auf den Steuerfreibetrag hat
Die „Aktivrente“ ist kein neues Rentenprodukt, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Erwerbseinkommen im Ruhestandsalter.
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die:
- das gesetzliche Regelrentenalter erreicht haben,
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben,
- unabhängig davon, ob sie bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen, diese aufgeschoben haben oder noch keinen Rentenantrag gestellt haben.
Steuerfrei bleiben bis zu 2000 Euro im Monat beziehungsweise 24 000 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird regulär besteuert. Der Freibetrag gilt als monatliche Steuerfreigrenze, nicht als vollständige Steuerbefreiung des gesamten Einkommens.
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann der Freibetrag nur bei einem Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Welche Einkünfte nicht erfasst sind
Die Regelung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Einkünfte aus:
- selbstständiger Tätigkeit,
- gewerblicher Tätigkeit,
- Land- und Forstwirtschaft,
- geringfügiger Beschäftigung,
- Beamtenverhältnissen
fallen nicht unter die Aktivrente. Selbstständige, Freiberufler und Beamte profitieren somit nicht von dem steuerlichen Vorteil.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass es sich nicht um eine Rentenleistung handelt, sondern ausschließlich um eine steuerliche Regelung. Zuständig sind daher die Finanzbehörden, nicht die Rentenversicherungsträger.
Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei
Obwohl bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei bleiben, sind Sozialabgaben weiterhin zu entrichten. Das betrifft insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Konstellation können auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung relevant sein.
Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Beschäftigte im Rentenalter können zudem freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und dadurch ihre spätere Rentenhöhe erhöhen.
Der steuerfreie Teil des Einkommens unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Allerdings kann zusätzliches Einkommen bei Hinterbliebenenrenten – etwa Witwen- oder Witwerrenten – angerechnet werden und zu Kürzungen führen.
Administrative Umsetzung und offene Fragen
Die Einführung der Aktivrente hat zusätzlichen Aufwand für Lohnbuchhaltung und Personalabteilungen zur Folge. Unternehmen müssen prüfen:
- ob das Regelrentenalter erreicht wurde,
- ob der monatliche Freibetrag korrekt angewendet wird,
- ob der Freibetrag nicht gleichzeitig in mehreren Beschäftigungen genutzt wird.
Da die endgültigen technischen Vorgaben spät veröffentlicht wurden, waren nicht alle Lohnabrechnungssysteme zu Jahresbeginn 2026 vollständig angepasst. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte einen FAQ-Katalog, der jedoch keine rechtsverbindliche Verwaltungsanweisung darstellt.
Vor allem mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen berichten von Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung. Zudem wenden sich viele Betroffene mit Fragen an die Rentenversicherung, obwohl steuerliche Aspekte ausschließlich von den Finanzämtern geklärt werden.
Politisches Ziel und Evaluierung
Die Bundesregierung sieht in der Aktivrente ein Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Abfederung des Fachkräftemangels. Durch längere Erwerbstätigkeit älterer Menschen sollen Beschäftigungsquote und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gestärkt werden.
Eine erste Evaluierung ist nach zwei Jahren vorgesehen. Bis Ende 2029 soll überprüft werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsbeteiligung im Rentenalter geführt hat.
Wer profitiert von der Regelung
In erster Linie profitieren Personen, die gesundheitlich in der Lage sind, nach Erreichen des Regelrentenalters weiterzuarbeiten, und entsprechende Beschäftigungsangebote erhalten. Häufig betrifft dies qualifizierte Fachkräfte in Büro-, Beratungs- oder Dienstleistungsberufen.
Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, niedrigen Renten oder körperlich belastenden Tätigkeiten haben deutlich geringere Möglichkeiten, von der Regelung zu profitieren. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, bietet der steuerliche Freibetrag keinen zusätzlichen Anreiz.
Kritik und Kontroversen
Seit ihrer Einführung steht die Aktivrente in der Kritik von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Sozialorganisationen. Gewerkschaftsvertreter warnen vor erheblichen Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe. Wirtschaftsinstitute gehen davon aus, dass ein Teil der Begünstigten ohnehin weitergearbeitet hätte.
Sozialverbände verweisen auf Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Die Regelung komme vor allem gesunden und gut qualifizierten Beschäftigten zugute, während Selbstständige und körperlich stark belastete Berufsgruppen ausgeschlossen bleiben.
Arbeitsmarktexperten bezweifeln zudem, dass steuerliche Anreize allein ausreichen, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Ohne altersgerechte Arbeitsbedingungen, flexible Modelle und Weiterbildungsangebote sei der Effekt begrenzt.
Eine abschließende Bewertung der Reform wird bis 2029 erwartet.
