Die Bundesnetzagentur hat Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber eingeleitet, weil diese gesetzliche Vorgaben zur Einführung intelligenter Messsysteme nicht erfüllen. Stand 27. März 2026 haben mehrere Unternehmen die vorgeschriebene Installationsquote von 20 Prozent nicht erreicht. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf tagesschau.
Kontrolle der Digitalisierung des Energiesystems
Die in Bonn ansässige Regulierungsbehörde kündigte an, die Einhaltung der Vorschriften durch mögliche Bußgelder durchzusetzen. Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, dass zahlreiche Betreiber hinter den gesetzlich festgelegten Ausbauzielen zurückbleiben.
Zunächst richten sich die Verfahren gegen Unternehmen, die noch keine Umsetzung eingeleitet haben. Ziel ist es, die Ausbauvorgaben durch regulatorischen Druck durchzusetzen.
Was Smart Meter sind und wie sie funktionieren
Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit. Sie erfassen den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt und übermitteln die Daten an Netzbetreiber und Energieversorger.
Diese Systeme ermöglichen Haushalten einen detaillierten Überblick über ihren Energieverbrauch zu jeder Tageszeit und schaffen die Grundlage für eine effizientere Nutzung von Strom.
Dynamische Stromtarife und Risiken für Verbraucher
Dynamische Stromtarife sind nur mit Smart Metern nutzbar. Dabei orientiert sich der Preis am Großhandelsmarkt und kann sich im Tagesverlauf stark verändern.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass solche Tarife mit erheblichen Preisschwankungen verbunden sind und für klassische Haushalte meist nicht empfohlen werden. Vorteile ergeben sich vor allem für Haushalte mit flexiblem Verbrauch, etwa mit Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeichern.
Deutschland liegt im europäischen Vergleich zurück
Ende 2025 lag der Anteil intelligenter Stromzähler in Deutschland bei lediglich 5,5 Prozent, was rund 3,1 Millionen Geräten entspricht. In vielen europäischen Ländern liegt die Verbreitungsquote bereits bei über 80 Prozent.
Die derzeitigen Vorschriften verpflichten Netzbetreiber nur unter bestimmten Bedingungen zum Einbau – etwa bei Haushalten mit Wärmepumpen oder größeren Photovoltaikanlagen.
Fokus auf kleine und mittlere Netzbetreiber
Nach Angaben der Bundesnetzagentur betreffen die Maßnahmen zunächst vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Diese hätten die vorgeschriebene Ausbauquote besonders häufig verfehlt.
Zudem kündigte die Behörde weitere Aufsichtsmaßnahmen an, um die Digitalisierung der Energieinfrastruktur konsequent voranzutreiben.
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