Im Vorfeld der Silvesternacht hat die Berliner Polizei eine offizielle Liste der Gebiete veröffentlicht, in denen vom 31. Dezember auf den 1. Januar besondere Sicherheitsregeln gelten. Dazu gehören Verbote für Feuerwerk sowie das Mitführen von Messern und Waffen. Die Maßnahmen werden aufgrund erhöhter Risiken für die öffentliche Sicherheit eingeführt. Die Behörden betonen, dass es sich um zeitlich begrenzte Einschränkungen handelt, die nur ausgewählte Bereiche betreffen. Die Einhaltung der Regeln wird verstärkt kontrolliert. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Тagesspiegel.
Stadtgebiete mit Feuerwerksverbot
Das Verbot betrifft Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 sowie nicht zugelassene oder nicht gekennzeichnete Pyrotechnik. Der Einsatz solcher Feuerwerkskörper ist in mehreren stark frequentierten Bereichen untersagt. Dazu zählen der Alexanderplatz, der Steinmetzkiez in Schöneberg, ein Abschnitt der Sonnenallee mit angrenzenden Straßen in Neukölln sowie die Admiralbrücke und benachbarte Straßen in Kreuzberg. Diese Orte ziehen in der Silvesternacht besonders viele Menschen an. Entsprechend stuft die Polizei das Risiko für Unfälle und Zwischenfälle dort als erhöht ein.
Gleichzeitig stellen die Behörden klar, dass Pyrotechnik der Kategorie F1 weiterhin erlaubt ist. Dazu gehören unter anderem Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallbonbons und sogenannte Konfetti-Knaller. Diese dürfen auch innerhalb der Verbotszonen verwendet werden. Dennoch appelliert die Polizei an die Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen und Menschenansammlungen zu meiden.
Messer- und Waffenverbot im Stadtzentrum
Zusätzliche und strengere Regeln gelten im zentralen Bereich Berlins rund um das Brandenburger Tor. Die erweiterte Verbotszone umfasst das Brandenburger Tor, die Straße des 17. Juni sowie den Großen Stern, wo eine alternative Silvesterveranstaltung geplant ist. Ebenfalls eingeschlossen sind der Tiergarten, Teile des Hansaviertels sowie das Parlaments- und Regierungsviertel.
In diesen Bereichen ist nicht nur das Mitführen von Messern und Waffen untersagt, sondern auch jegliche Pyrotechnik. Diese Regelung ist zusätzlich in den Sicherheitskonzepten der Veranstalter festgelegt und mit der Polizei abgestimmt. Ziel ist es, Verletzungen zu verhindern und einen möglichst sicheren Ablauf der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Zeitraum der Einschränkungen
Alle genannten Verbote treten am 31. Dezember um 18:00 Uhr in Kraft. Sie gelten bis zum 1. Januar um 06:00 Uhr morgens. Während dieses Zeitraums wird die Polizei verstärkt präsent sein und Kontrollen durchführen. Anwohnerinnen, Anwohner und Besucherinnen sowie Besucher werden gebeten, die Regelungen bei der Planung der Silvesternacht zu berücksichtigen. Verstöße können mit Bußgeldern und der Beschlagnahmung verbotener Gegenstände geahndet werden.
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und aktuelle Zahlen
Die Berliner Behörden rechnen in der Silvesternacht mit einer angespannten Einsatzlage. Insgesamt sollen rund 4.000 Polizeibeamtinnen und -beamte sowie mehr als 1.500 Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatz sein. Nach Angaben des Senders rbb wurde in diesem Jahr mehr legale Pyrotechnik verkauft als zuvor. Gleichzeitig stieg die Menge beschlagnahmter illegaler Feuerwerkskörper deutlich an.
Bereits rund 140.000 pyrotechnische Gegenstände wurden von der Polizei sichergestellt. Mehr als zwei Drittel davon gehören zur Kategorie F4, darunter sogenannte Kugelbomben, die ausschließlich von professionellen Pyrotechnikern verwendet werden dürfen. Im vergangenen Jahr führten solche Feuerwerkskörper zu schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden, was nun zu den verschärften Sicherheitsmaßnahmen in Berlin beigetragen hat.
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