Berlin – Das Umweltbundesamt (UBA) berichtet erneut über eine weit verbreitete Belastung von Kindern und Jugendlichen mit einem Abbauprodukt eines Weichmachers. Nach einer Untersuchung im Frühjahr und Sommer 2025 wurde in 92 Prozent der Urinproben MnHexP nachgewiesen. Dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt des Di-n-hexylphthalats (DnHexP) – einer Substanz, die die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen kann und in der EU nicht zugelassen ist. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Вild.
Erstmals hatte die Behörde 2024 über entsprechende Funde informiert. Zeitgleich stellte auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen die Substanz bei Kindern im Vorschulalter fest. Die Ursache der Belastung war zunächst unklar. Später ergaben Untersuchungen, dass verunreinigte UV-Filter in Sonnenschutzmitteln als Quelle infrage kommen.
Nach Angaben der Behörde kann DnHexP als Nebenprodukt bei der Herstellung des häufig verwendeten UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) entstehen. Der Weichmacher selbst ist in der Europäischen Union nicht zugelassen, kann jedoch als technische Verunreinigung im Herstellungsprozess auftreten.
Strengere Grenzwerte für den zulässigen Gehalt von DnHexP in Sonnencremes mit dem UV-Filter DHHB treten in der EU ab Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben.
UBA-Präsident Dirk Messner betonte, dass der Einsatz von Sonnenschutzmitteln bei Kindern und Jugendlichen weiterhin wichtig sei, um das Risiko von Hautkrebs zu verringern.
Für die aktuelle Analyse wurden 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren ausgewertet, die zwischen April und Juli 2025 entnommen wurden. Bei zwei Teilnehmenden wurde der vom UBA festgelegte Orientierungswert von 60 Mikrogramm pro Liter überschritten; gemessen wurden 83 beziehungsweise 107 Mikrogramm pro Liter.
