In Deutschland steht eine umfassende Änderung der Kassenbon-Regeln bevor. Ab dem 1. Januar 2028 sollen elektronische Kassenbons zum Standard in Supermärkten, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäften und Tankstellen werden. Auf Papierbelege müssen Verbraucher dennoch nicht vollständig verzichten. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die geplanten Vorschriften betreffen außerdem Unternehmen, die ihre Einnahmen bislang mit offenen Ladenkassen erfassen. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf inside-digital.
Warum Deutschland die Kassenbon-Pflicht ändern will
Seit 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Belegausgabepflicht. Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, müssen ihren Kunden bei jedem Geschäftsvorgang einen Kassenbon zur Verfügung stellen.
Die Regelung wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung und Manipulationen bei Bargeldgeschäften einzudämmen. Durch die lückenlose Erfassung von Verkaufsvorgängen sollen Umsätze nachvollziehbar bleiben und nachträgliche Veränderungen der Kassendaten erschwert werden.
Die verpflichtende Ausgabe von Papierbons führte jedoch zu erheblicher Kritik. Einzelhändler beklagen zusätzliche Kosten für Bonrollen, Drucker und Wartung. Umweltverbände verweisen auf den hohen Papierverbrauch, während viele Kunden die ausgedruckten Belege überhaupt nicht mitnehmen.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD ursprünglich angekündigt, die Bonpflicht abzuschaffen. Der inzwischen vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt allerdings einen anderen Ansatz: Die Pflicht zur Bereitstellung eines Kaufbelegs bleibt bestehen, während die elektronische Form zum Regelfall werden soll.
Digitale Kassenbons ab 2028: So sollen Kunden ihre Belege erhalten
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Händler ab dem 1. Januar 2028 Kassenbelege grundsätzlich elektronisch bereitstellen können.
Dafür sind verschiedene technische Möglichkeiten vorgesehen:
- QR-Code auf dem Kassendisplay, über den Kunden ihren Beleg abrufen können.
- Versand des Kassenbons per E-Mail.
- Bereitstellung eines Downloadlinks.
- Kontaktlose Übertragung über NFC.
- Speicherung des Belegs in einem digitalen Kundenkonto.
Verbraucher sollen allerdings nicht verpflichtet werden, einen elektronischen Kassenbon anzunehmen.
Wer weiterhin einen ausgedruckten Beleg benötigt, kann diesen ausdrücklich verlangen. Händler müssen dann auch künftig einen Papierbon zur Verfügung stellen.
Damit wird der digitale Kassenbon in Deutschland zum vorgesehenen Standard, ohne dass klassische Papierbelege vollständig verschwinden.
Elektronische Registrierkassen werden für viele Unternehmen Pflicht
Die geplante Reform beschränkt sich nicht auf die Ausgabe von Kassenbons. Auch die Erfassung von Geschäftsvorgängen soll stärker digitalisiert werden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland weiterhin rund 115.000 offene Ladenkassen genutzt. Dabei handelt es sich um Kassensysteme, bei denen Einnahmen beispielsweise manuell dokumentiert werden.
Die Bundesregierung möchte deren Nutzung künftig einschränken.
Ab 2028 sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro verpflichtet werden, ein elektronisches Kassensystem einzusetzen.
Für besonders kleine Betriebe sind Ausnahmen vorgesehen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 12.000 Euro sollen von der neuen Verpflichtung ausgenommen bleiben.
Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für bestimmte Formen des landwirtschaftlichen Direktverkaufs, Selbsternteangebote und sogenannte Vertrauenskassen geplant.
Die Einzelheiten dieser Ausnahmen sollen durch zusätzliche Rechtsverordnungen geregelt werden.
Was sich bei Aldi, Lidl und anderen Supermärkten ändert
Für Kunden dürfte der eigentliche Bezahlvorgang weitgehend unverändert bleiben. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die Art, wie der Kaufbeleg nach dem Einkauf bereitgestellt wird.
In Supermärkten wie Aldi und Lidl könnten Verbraucher künftig einen QR-Code scannen, anstatt automatisch einen Papierbon ausgehändigt zu bekommen.
Die Kassenbon-Pflicht in Deutschland wird dadurch jedoch nicht vollständig abgeschafft. Händler müssen weiterhin sicherstellen, dass Kunden einen Nachweis über ihren Einkauf erhalten können.
Der wesentliche Unterschied: Digitale Belege sollen künftig die übliche Lösung sein, während Papierbons auf ausdrücklichen Wunsch ausgegeben werden.
Unverändert bleibt außerdem die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Diese Technologie schützt elektronische Kassensysteme vor nachträglichen Manipulationen und ermöglicht die Überprüfung gespeicherter Geschäftsvorgänge durch die Finanzverwaltung.
Warum Einzelhändler die neuen Kassenregeln kritisieren
Die geplante Umstellung stößt bei Handelsverbänden und Wirtschaftsvertretern auf Kritik.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ursprünglich eine Abschaffung der Bonpflicht vorgesehen hatte. Stattdessen soll nun ein neuer digitaler Standard eingeführt werden.
Für viele Unternehmen könnte dies zusätzliche Investitionen erforderlich machen. Kassensoftware muss möglicherweise aktualisiert werden, während ältere Geräte unter Umständen nicht alle technischen Anforderungen erfüllen.
Besonders kleinere Geschäfte, Bäckereien und andere Betriebe könnten durch die Umstellung finanziell belastet werden.
Wirtschafts- und Berufsverbände bezweifeln zudem, dass die von der Bundesregierung veranschlagten Umsetzungskosten realistisch sind.
Aus diesem Grund wird gefordert, die Einführung einzelner neuer Vorschriften auf 2029 zu verschieben.
Wann die neuen Kassenbon-Regeln in Kraft treten sollen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 23. September 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen.
Der Entwurf muss zunächst die weiteren vorgesehenen Beratungen und Beschlussverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Als geplanter Termin für das Inkrafttreten der wichtigsten Änderungen gilt der 1. Januar 2028.
Bis zur endgültigen Verabschiedung gelten die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zur Belegausgabe weiter.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Maßnahmen gegen die Verbreitung und Nutzung von Software vor, mit der sich Kassendaten nachträglich rechtswidrig manipulieren lassen.
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