Die Kulmbacher Brauerei AG hat einen Rückruf für Mönchshof Natur Radler Blutorange in 0,5-Liter-Glasflaschen gestartet. Grund ist ein Fehler bei der Kennzeichnung: Auf einem Teil der Produkte steht „0,0 % Alkohol“, tatsächlich enthält das Getränk jedoch 2,5 Volumenprozent Alkohol. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Es handelt sich um ein Radler mit Blutorange. Der Hersteller warnt, dass das Produkt nicht von Menschen konsumiert werden sollte, die aus persönlichen, medizinischen, religiösen oder anderen Gründen auf Alkohol verzichten.
Welche Chargen vom Rückruf betroffen sind
Der Rückruf betrifft nicht alle Mönchshof-Produkte, sondern nur bestimmte Chargen des Getränks Natur Radler Blutorange. Verbraucher sollten die Angaben auf der Flasche genau prüfen.

Betroffen ist folgendes Produkt:
| Angabe | Details |
|---|---|
| Produkt | Mönchshof Natur Radler Blutorange |
| Inhalt | 0,5-Liter-Glasflasche |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 28.01.2027 |
| Chargennummern | B1 03:08, B1 03:09, B1 03:10 |
| Hersteller | Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft |
Nach Angaben des Herstellers betrifft der Fehler Flaschen, auf deren Rückenetikett ein Alkoholgehalt von 2,5 % vol angegeben ist, während auf Hals- und Bauchetikett die Hinweise „alkoholfrei“ oder „0,0 % Alkohol“ fehlen.
Wo das Getränk verkauft wurde
Die betroffene Ware wurde laut Hersteller ausschließlich in bestimmten Bundesländern verkauft. Genannt werden Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Konkrete Handelsketten oder einzelne Verkaufsstellen wurden in der Mitteilung nicht genannt. Käufer in diesen Regionen sollten daher Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Flasche selbst überprüfen.
Besonders aufmerksam sollten Autofahrer, Schwangere, Menschen mit medizinischen Einschränkungen sowie Verbraucher sein, die das Getränk als vollständig alkoholfreies Produkt gekauft haben.
Was Verbraucher jetzt tun können
Kunden können die betroffene Ware in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Laut Hersteller ist die Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich.
Die Rücknahme gilt für ungeöffnete Flaschen. Der Kaufpreis soll erstattet werden.
Vor dem Verzehr empfiehlt der Hersteller, Kennzeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer zu prüfen. Stimmen die Angaben mit dem Rückruf überein, sollte das Produkt nicht getrunken werden.Die Kulmbacher Brauerei AG hat einen Rückruf für Mönchshof Natur Radler Blutorange in 0,5-Liter-Glasflaschen gestartet. Grund ist ein Fehler bei der Kennzeichnung: Auf einem Teil der Produkte steht „0,0 % Alkohol“, tatsächlich enthält das Getränk jedoch 2,5 Volumenprozent Alkohol.
Es handelt sich um ein Radler mit Blutorange. Der Hersteller warnt, dass das Produkt nicht von Menschen konsumiert werden sollte, die aus persönlichen, medizinischen, religiösen oder anderen Gründen auf Alkohol verzichten.
Welche Chargen vom Rückruf betroffen sind
Der Rückruf betrifft nicht alle Mönchshof-Produkte, sondern nur bestimmte Chargen des Getränks Natur Radler Blutorange. Verbraucher sollten die Angaben auf der Flasche genau prüfen.
Betroffen ist folgendes Produkt:
| Angabe | Details |
|---|---|
| Produkt | Mönchshof Natur Radler Blutorange |
| Inhalt | 0,5-Liter-Glasflasche |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 28.01.2027 |
| Chargennummern | B1 03:08, B1 03:09, B1 03:10 |
| Hersteller | Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft |
Nach Angaben des Herstellers betrifft der Fehler Flaschen, auf deren Rückenetikett ein Alkoholgehalt von 2,5 % vol angegeben ist, während auf Hals- und Bauchetikett die Hinweise „alkoholfrei“ oder „0,0 % Alkohol“ fehlen.
Wo das Getränk verkauft wurde
Die betroffene Ware wurde laut Hersteller ausschließlich in bestimmten Bundesländern verkauft. Genannt werden Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Konkrete Handelsketten oder einzelne Verkaufsstellen wurden in der Mitteilung nicht genannt. Käufer in diesen Regionen sollten daher Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Flasche selbst überprüfen.
Besonders aufmerksam sollten Autofahrer, Schwangere, Menschen mit medizinischen Einschränkungen sowie Verbraucher sein, die das Getränk als vollständig alkoholfreies Produkt gekauft haben.
Was Verbraucher jetzt tun können
Kunden können die betroffene Ware in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Laut Hersteller ist die Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich.
Die Rücknahme gilt für ungeöffnete Flaschen. Der Kaufpreis soll erstattet werden.
Vor dem Verzehr empfiehlt der Hersteller, Kennzeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer zu prüfen. Stimmen die Angaben mit dem Rückruf überein, sollte das Produkt nicht getrunken werden.
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