Bäckereien und Konditoreien in Deutschland sollen künftig sonntags und an Feiertagen länger arbeiten dürfen. Die entsprechende Änderung ist Teil eines 34 Punkte umfassenden Reformpakets, auf das sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD verständigt hat. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und endgültig beschlossen werden. Die Reform bedeutet zudem nicht automatisch, dass Kunden in allen Regionen Deutschlands länger Brot und Backwaren kaufen können.
Drei-Stunden-Grenze soll abgeschafft werden
Nach dem derzeit geltenden Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte in Bäckereibetrieben an Sonn- und Feiertagen höchstens drei Stunden arbeiten. Diese Zeit kann für die Herstellung von Backwaren, die Vorbereitung von Bestellungen und die Auslieferung an Verkaufsstellen genutzt werden.
Bäckereien mit angeschlossenem Café und Sitzplätzen fallen häufig unter die Vorschriften des Gaststättenrechts. Für solche Betriebe gelten weniger strenge Einschränkungen.
Kleine Bäckereien ohne Sitzbereich oder gastronomisches Angebot sind dadurch benachteiligt. Sie dürfen keinen längeren Arbeitseinsatz einplanen, selbst wenn die Nachfrage nach frischem Brot am Sonntag hoch ist.
Nach der Reform soll Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes auch umfassender auf das Bäckerhandwerk angewendet werden. Dadurch könnte die bisherige starre Begrenzung auf drei Stunden entfallen.
Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen Beschäftigte in Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden arbeiten dürfen.
Die Bundesländer bestimmen die Verkaufszeiten
Die Lockerung des Arbeitszeitrechts bedeutet nicht automatisch, dass Verkaufsstellen länger geöffnet bleiben dürfen. Das Bundesrecht regelt in erster Linie die Beschäftigungszeiten, also wer wann und wie lange arbeiten darf.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte richten sich dagegen nach den jeweiligen Ladenöffnungsgesetzen. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 liegt die Zuständigkeit dafür bei den Bundesländern.
Deshalb werden sich die Regelungen weiterhin von Region zu Region unterscheiden. In Bayern dürfen Bäckereien ihre Waren sonntags beispielsweise nur drei Stunden lang verkaufen. In Nordrhein-Westfalen sind Öffnungszeiten von bis zu fünf Stunden möglich.
Auch nach einer Änderung des Bundesrechts bleiben diese landesrechtlichen Beschränkungen bestehen, sofern die jeweiligen Bundesländer ihre Gesetze nicht ebenfalls anpassen.
Für Kunden könnte sich am Zeitplan nichts ändern
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne der Koalition. Gleichzeitig warnen Branchenvertreter davor, die Reform als generelle Verlängerung der sonntäglichen Öffnungszeiten zu verstehen.
Die neuen Regeln betreffen vor allem die Produktion. Bäckereien könnten sonntags länger backen, Waren vorbereiten und Lieferungen organisieren. Die tatsächliche Verkaufszeit für Kunden muss sich dadurch jedoch nicht verlängern.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Friedemann Berg, erklärte gegenüber dem „Münchner Merkur“, dass sich für Verbraucher durch die geplante bundesweite Regelung unmittelbar nichts ändern werde.
Für die Betriebe besteht die wichtigste Neuerung darin, sonntags mehr frisches Brot und andere Backwaren herstellen zu können. Davon könnten insbesondere kleinere Unternehmen profitieren, die nicht als gastronomischer Betrieb eingestuft werden.
Auch Bibliotheken sollen sonntags öffnen dürfen
Das von der Koalition vereinbarte Reformpaket enthält außerdem eine Änderung für öffentliche Bibliotheken. Sie sollen künftig sonntags öffnen und ihr eigenes Personal bis zu sechs Stunden beschäftigen dürfen.
Derzeit ist dies nur in Nordrhein-Westfalen möglich. In anderen Bundesländern dürfen Bibliotheken zwar einzelne Veranstaltungen organisieren, ein regulärer Betrieb mit eigenem Personal ist jedoch eingeschränkt.
Der Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Initiative, kritisiert aber die vorgesehene Begrenzung auf sechs Stunden. Hauptgeschäftsführer Holger Krimmer verwies darauf, dass Museen und Sporteinrichtungen sonntags ohne vergleichbare zeitliche Einschränkungen betrieben werden dürfen.
Das Gesetz muss noch das Parlament passieren
Die geplanten Änderungen sind bislang nicht in Kraft. Zunächst muss die Bundesregierung die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs vorlegen. Anschließend muss das Vorhaben im Bundestag und in weiteren am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Gremien beraten werden.
Die Koalition strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an. Eine umfassendere Reform des deutschen Arbeitszeitrechts wurde dagegen vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben.
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