Das Pharmaunternehmen Betapharm hat einen Rückruf für zwei Chargen von „Pantoprazol beta 40 mg“ eingeleitet. Grund ist eine Abweichung bei der Freisetzung des Wirkstoffs. Der Rückruf erfolgt auf Apotheken- und Großhandelsebene. Patienten sollten die Behandlung daher nicht eigenmächtig abbrechen. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Welche Pantoprazol-Packungen betroffen sind
Der Rückruf betrifft magensaftresistente Tabletten von „Pantoprazol beta 40 mg“ in zwei Packungsgrößen:
- Packung mit 30 Tabletten – Chargennummer CV250342;
- Packung mit 100 Tabletten – Chargennummer CV250344.
Andere Chargen dieses Arzneimittels sowie weitere Präparate des Herstellers sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Die Chargennummer befindet sich auf der Arzneimittelverpackung. Wer die Kennzeichnung nicht finden oder eindeutig lesen kann, sollte die Packung in einer Apotheke überprüfen lassen.
Warum der Hersteller das Medikament zurückruft
Auslöser des Rückrufs ist ein Fehler bei der Herstellung. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Wirkstoff in den betroffenen Tabletten möglicherweise nicht wie vorgesehen freigesetzt wird.
Pantoprazol gehört zu den Arzneimitteln, welche die Produktion von Magensäure reduzieren. Die magensaftresistente Beschichtung soll dafür sorgen, dass die Tablette den Magen passiert und den Wirkstoff erst unter den vorgesehenen Bedingungen freisetzt. Eine Abweichung bei diesem Mechanismus kann die Wirkung des Präparats beeinflussen.
Was Apotheken unternehmen müssen
Apotheken wurden angewiesen, noch vorhandene Packungen der beiden Chargen zu sperren und nicht mehr abzugeben. Die betroffenen Arzneimittel sollen im Rahmen des Rückrufverfahrens über den Großhandel zurückgegeben werden.
Es handelt sich um einen Rückruf auf Apotheken- und Großhandelsebene. Eine allgemeine Aufforderung an Patienten, bereits gekaufte Packungen umgehend zurückzubringen, wurde nicht ausgesprochen.
Was Patienten jetzt beachten sollten
Patienten sollten Pantoprazol nicht eigenmächtig absetzen und die verordnete Dosierung nicht ohne ärztliche Rücksprache verändern. Ein plötzlicher Behandlungsabbruch kann dazu führen, dass die Beschwerden zurückkehren oder sich verstärken.
Wer eine Packung mit der Chargennummer CV250342 oder CV250344 besitzt, sollte folgendermaßen vorgehen:
- Die Behandlung nicht ohne Rücksprache abbrechen.
- Die Arzneimittelpackung in eine Apotheke mitnehmen.
- Die Chargennummer von einem Apotheker überprüfen lassen.
- Bei Bedarf mit dem behandelnden Arzt klären, wie die Therapie fortgesetzt oder das Präparat ersetzt werden kann.
Stimmt die Chargennummer nicht mit den genannten Nummern überein, ist die Packung nicht von diesem Rückruf betroffen. Bei ungewöhnlichen Beschwerden oder Zweifeln an der Wirkung des Arzneimittels sollten Patienten ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einholen.
Lesen Sie auch: Statine könnten das Demenzrisiko bei Menschen mit Diabetes senken
