In Deutschland läuft die Umsetzung höherer Gehälter für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2026. Einige Bundesländer haben bereits Gesetzentwürfe vorgelegt, ein Land hat die Anpassung schon parlamentarisch beschlossen, während andere Regionen bislang nur politische Ankündigungen gemacht haben. Grundlage für die meisten Länder ist das Ergebnis des Tarifvertrags der Länder TV-L: 2,8 Prozent mehr ab dem 1. April 2026, weitere 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 und zusätzlich 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf oeffentlicher-dienst-news.
Warum die Besoldung im öffentlichen Dienst politisch besonders wichtig ist
Die Anpassung der Bezahlung im öffentlichen Dienst läuft nicht nur im Rahmen einer üblichen Tarifrunde. Sie steht auch unter dem Einfluss eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Das Gericht stellte fest, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2008 bis 2020 in vielen Fällen verfassungswidrig zu niedrig war.
Diese Entscheidung betrifft nicht nur Berlin. Bund und Länder müssen prüfen, ob die Besoldung der Beamtinnen und Beamten dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation entspricht. Das Gericht hat die Maßstäbe dafür präzisiert.
Ein wichtiger Orientierungspunkt ist das sogenannte Medianäquivalenzeinkommen. Die Besoldung darf nicht unter 80 Prozent dieses Wertes fallen. Zusätzlich müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, die statistisch aufwendig zu berechnen sind.
Viele Länder gehen deshalb derzeit schrittweise vor. Zunächst übertragen sie das Ergebnis des TV-L auf ihre Beamtinnen und Beamten. Danach wollen sie in einem separaten Verfahren prüfen, welche weiteren verfassungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden müssen. Eine schnelle vollständige Reform in allen Ländern ist schwierig, weil dafür neue Berechnungen, Haushaltsprüfungen und Gesetzgebungsverfahren nötig sind.
Der Bund bereitet eine umfassende Besoldungsreform vor
Auch die Länder orientieren sich am Vorgehen des Bundes. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts musste auch der Bund seine Besoldung neu ordnen. Die Arbeit daran hatte sich politisch verzögert.
Am 14. April 2026 legte das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Bundesalimentationgesetzes vor. Der Entwurf umfasst 176 Seiten und gilt als eine der größten Reformen der Bundesbesoldung seit Jahrzehnten.
Vorgesehen ist die Übertragung des Ergebnisses aus dem TVöD auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Die lineare Erhöhung soll 2,8 Prozent betragen und ab dem 1. Mai 2026 gelten. Gleichzeitig soll die Besoldungstabelle A grundlegend neu strukturiert werden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 und 2025 umzusetzen.
Zentrales Element der Reform ist eine neue Definition des verfassungsrechtlich notwendigen Mindestabstands. Als Maßstab soll künftig die Grenze von 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens gelten. Außerdem sieht der Entwurf Nachzahlungen für Zeiträume vor, in denen die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig gewesen sein könnte.
Umstritten ist die geplante Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens von 20.000 Euro bei der Berechnung der Mindestbesoldung. Gewerkschaften wie ver.di kritisieren dieses Modell und halten es für rechtlich problematisch. Das Bundeskabinett soll sich im Mai 2026 mit dem Entwurf befassen.
Sachsen hat die Erhöhung als erstes Land beschlossen
Sachsen ist das erste Bundesland, in dem die Besoldungsanpassung bereits durch das Parlament gegangen ist. Am 12. Mai 2026 beschloss der Landtag das Gesetz zur Anpassung von Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026, 2027 und 2028.
Im Jahr 2026 steigen die Bezüge in Sachsen um 2,82 Prozent. Das Land verzichtet auf die im TV-L vorgesehene Mindestanhebung und setzt stattdessen eine lineare Erhöhung gesetzlich um.
Die weiteren Schritte orientieren sich am allgemeinen Tarifergebnis. Damit folgt Sachsen auch für 2027 und 2028 grundsätzlich der Übertragung des TV-L auf die Beamtinnen und Beamten.
Welche Länder bereits Gesetzentwürfe vorgelegt haben
In mehreren Bundesländern liegen bereits Gesetzentwürfe vor, die Parlamente haben sie aber noch nicht endgültig beschlossen. Die Ansätze unterscheiden sich: Einige Länder übernehmen den TV-L nahezu unverändert, andere setzen höhere Prozentsätze oder andere Zeitpunkte an.
| Bundesland | Stand im Mai 2026 | Wichtigste Regelung |
|---|---|---|
| Sachsen | Gesetz beschlossen | 2,82 Prozent im Jahr 2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Gesetzentwurf eingebracht | 3,36 Prozent ab 1. April 2026 für die Grundbesoldung |
| Berlin | Gesetzentwurf eingebracht | 3,8 Prozent ab 1. April 2026, 2 Prozent im Jahr 2027 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gesetzentwurf vorgelegt | 2,8 Prozent, 2 Prozent, 1 Prozent nach TV-L-Modell |
| Schleswig-Holstein | Gesetzentwurf vorgelegt | 3,2 Prozent ab 2025, danach 4 Prozent und 3,8 Prozent |
| Sachsen-Anhalt | Gesetzentwurf vorgelegt | Übertragung des TV-L in drei Stufen |
| Niedersachsen | Gesetzentwurf vorgelegt | 2,8 Prozent ab 1. April 2026, mindestens 100 Euro |
Nordrhein-Westfalen geht über den TV-L hinaus
Nordrhein-Westfalen legte am 7. Mai 2026 einen Gesetzentwurf vor, der über eine reine Übertragung des TV-L hinausgeht. Die Grundbesoldung soll rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent steigen.
Familienzuschläge, Amtszulagen und weitere Besoldungsbestandteile sollen dagegen um 2,8 Prozent erhöht werden. Für 2027 und 2028 orientiert sich das Land an der allgemeinen Struktur des Tarifabschlusses.
Dieser Ansatz zeigt, dass Nordrhein-Westfalen nicht alle Bestandteile der Besoldung mit demselben Satz anhebt. Die Grundbesoldung erhält einen stärkeren Zuschlag, während weitere Komponenten nach dem Standardmodell angepasst werden.
Berlin wählt nach dem Gerichtsbeschluss einen eigenen Weg
Berlin steht wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besonders im Fokus. Am 29. April 2026 brachten die Regierungsfraktionen von CDU und SPD einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein.
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Bezüge um 3,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026 vor. Damit wird ein Teil der Erhöhung, der im TV-L-Modell erst später vorgesehen war, vorgezogen.
Für 2027 ist in Berlin eine weitere Anhebung um 2,0 Prozent geplant. Eine dritte Erhöhung für 2028 ist im Berliner Entwurf nicht vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern folgt dem TV-L-Modell
Mecklenburg-Vorpommern legte am 24. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten vor. Das Land will die Erhöhung für alle drei Jahre in derselben Struktur wie im TV-L anwenden.
Die geplante Staffelung lautet:
- 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026;
- 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027;
- 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028.
Dieser Weg gilt als Standardmodell für Länder, die keine eigenen regionalen Zuschläge oder abweichenden Auszahlungstermine einführen wollen.
Schleswig-Holstein plant die großzügigste Anpassung
Schleswig-Holstein hebt sich deutlich von den übrigen Ländern ab. Der am 21. April 2026 vorgelegte Gesetzentwurf sieht Erhöhungen vor, die klar über dem TV-L-Modell liegen.
Demnach sollen die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2025 um 3,2 Prozent steigen. Die Mindestanhebung soll 125 Euro betragen. Danach folgen zwei weitere Schritte: 4,0 Prozent ab dem 1. Januar 2026 und 3,8 Prozent ab dem 1. Januar 2027.
Damit setzt Schleswig-Holstein einen eigenen Maßstab. Das Land bietet eine deutlich großzügigere Linie als die meisten anderen Bundesländer.
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen setzen unterschiedliche Schwerpunkte
Sachsen-Anhalt legte bereits am 19. März 2026 einen Gesetzentwurf vor. Er sieht die Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in allen drei Stufen vor. Gemeint sind 2,8 Prozent im Jahr 2026, 2,0 Prozent im Jahr 2027 und 1,0 Prozent im Jahr 2028.
Niedersachsen geht vorsichtiger vor. Am 17. April 2026 brachte das Land einen Entwurf ein, der zunächst nur das Jahr 2026 regelt. Die Besoldung soll ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent steigen, mindestens jedoch um 100 Euro.
Die Erhöhungen für 2027 und 2028 sollen in Niedersachsen später durch eigene gesetzliche Regelungen umgesetzt werden. Die Landesregierung begründet das unter anderem mit der notwendigen Prüfung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine amtsangemessene Alimentation.
Wo es bisher nur politische Ankündigungen gibt
In mehreren Bundesländern liegt im Mai 2026 noch kein vollständig ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor. Die Regierungen kündigen zwar an, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, die parlamentarische Umsetzung steht aber noch aus oder befindet sich in Vorbereitung.
Baden-Württemberg teilte am 14. Februar 2026 mit, das TV-L-Ergebnis wirkungsgleich übernehmen zu wollen. Die Zahlungen sollen rückwirkend ab dem 1. April 2026 erfolgen. Erwartet wird eine Auszahlung mit den Bezügen für Juli oder spätestens August.
Bayern befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Nach dem bisherigen Modell soll die erste Erhöhung um 2,82 Prozent erst zum 1. Oktober 2026 greifen. Die zweite Stufe von 2,0 Prozent ist für den 1. September 2027 vorgesehen. Damit müssen Beamtinnen und Beamte in Bayern länger auf die Anpassung warten als in vielen anderen Ländern.
Brandenburg kündigte am 14. Februar 2026 über das Innenministerium an, den Tarifabschluss wirkungsgleich übernehmen zu wollen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
In Bremen wurde bislang kein konkreter Gesetzentwurf vorgestellt. Hamburg kündigte am 17. Februar 2026 an, das Tarifergebnis eins zu eins zu übertragen. Medienberichten zufolge hat der Senat einen entsprechenden Entwurf bereits gebilligt.
Rheinland-Pfalz bestätigte die geplante Übertragung im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 30. April 2026. Auch das Saarland kündigte im Februar 2026 eine entsprechende Übernahme an, ein Gesetzentwurf wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.
Thüringen folgte am 26. Februar 2026 mit einer Erklärung des Ministerpräsidenten. Auch dort ist eine Übertragung des TV-L-Ergebnisses geplant, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Hessen folgt einem eigenen Tarifvertrag
Hessen orientiert sich nicht am allgemeinen TV-L-Modell, weil dort ein eigener Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt. Die Besoldungsanpassung folgt daher einem gesonderten Zeitplan.
Am 27. März 2026 kündigte der Innenminister an, dass die erste Erhöhung 3,0 Prozent betragen und ab dem 1. Juli 2026 gelten soll. Die zweite Stufe von 2,8 Prozent ist für den 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Für 2028 ist in Hessen keine weitere Erhöhung geplant. Das unterscheidet das Land von jenen Bundesländern, die dem dreistufigen TV-L-Modell folgen.
Wie der Stand bei den Gehältern im Mai 2026 aussieht
Mitte Mai 2026 ist die Lage in den Ländern weiterhin uneinheitlich. Sachsen hat das Gesetz bereits beschlossen. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen arbeiten mit eingebrachten oder vorgelegten Gesetzentwürfen.
Andere Länder befinden sich noch bei politischen Ankündigungen, Ressortabstimmungen oder der Vorbereitung eigener Entwürfe. Für die Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten bleiben drei Punkte entscheidend: der Starttermin der Erhöhung, der konkrete Prozentsatz und die Frage, ob es eine Mindestanhebung gibt.
In einigen Ländern werden die Erhöhungen rückwirkend ab dem 1. April 2026 berechnet. In anderen Regionen, etwa in Bayern, ist der Beginn der Anpassung deutlich später geplant. Zusätzlich bleibt die Prüfung der neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ein zentraler Faktor.
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