Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Anstieg der Fälle registriert, in denen es um einen möglichen unrechtmäßigen Bezug von Grundsicherungsleistungen geht. Im Jahr 2025 leiteten die Jobcenter mehr als 133.000 neue Prüfverfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. Das geht aus einem Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor, über den Table.Media berichtet. Der Anstieg betrifft nicht nur neue Prüfungen, sondern auch abgeschlossene Verfahren, festgestellte Überzahlungen und verhängte Bußgelder. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf berliner-zeitung.
Mehr als 133.000 neue Ermittlungsverfahren in einem Jahr
Nach Angaben aus dem internen Bericht der BA-Zentrale in Nürnberg eröffneten die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen im Jahr 2025 insgesamt 133.640 neue Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch.
Ein Jahr zuvor waren es 128.219 Fälle. Damit stieg die Zahl um 4,2 Prozent.
Auch die Zahl der abgeschlossenen Verfahren nahm zu. Im Jahr 2025 schlossen die Jobcenter 131.872 Fälle ab. Das waren 6,8 Prozent mehr als im vorherigen Berichtszeitraum.
Gesondert heißt es in dem Bericht, dass die Jobcenter 110.010 Fälle von Leistungsmissbrauch oder entsprechenden Verdachtsfällen feststellten. Auch dieser Wert lag 6,8 Prozent über dem Niveau von 2024.
Was die BA als organisierten Leistungsmissbrauch einstuft
Von der Gesamtzahl der festgestellten Fälle standen 406 im Zusammenhang mit sogenanntem organisiertem Leistungsmissbrauch. Nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit geht es dabei um Strukturen, in denen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit vortäuschen, um Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.
Im Jahr 2024 wurden in diesem Bereich 421 Fälle registriert. Damit ging diese Einzelkategorie zurück, obwohl die Gesamtzahl der Prüfungen und festgestellten Verstöße gestiegen ist.
Die BA weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die vorgelegten Daten nicht das gesamte Bundesgebiet vollständig abbilden. Die Angaben von 104 zugelassenen kommunalen Jobcentern sind in der Statistik nicht enthalten.
Fast 62 Millionen Euro an überzahlten Leistungen
Als wichtigstes Instrument zur Aufdeckung möglicher Verstöße nennt die Bundesagentur für Arbeit den automatisierten Datenabgleich. Dieser erfolgt auf Grundlage von § 52 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Bei dieser Prüfung werden Angaben von Leistungsbeziehenden mit anderen Datenquellen abgeglichen. Berücksichtigt werden insbesondere:
- Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen;
- Angaben zu Rentenzahlungen;
- Daten zu anderen Sozialleistungen;
- Informationen zu Kapitalerträgen.
Im Jahr 2025 prüften die Jobcenter rund 1,8 Millionen Datenabgleichsmitteilungen. Dabei wurden Überzahlungen in Höhe von rund 61,8 Millionen Euro festgestellt.
Die Überzahlungen betrafen 79.577 Fälle. Die Zahl dieser Fälle stieg um 5,0 Prozent, die Gesamtsumme der überzahlten Leistungen um 0,5 Prozent.
Hauptgrund ist nicht angegebenes Arbeitseinkommen
Dem Bericht zufolge entstanden die meisten Überzahlungen durch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das von Leistungsbeziehenden nicht angegeben worden war. Darauf entfielen 77,6 Prozent aller festgestellten Überzahlungen.
Der zweitwichtigste Grund waren nicht gemeldete gesetzliche Renten. Ihr Anteil lag bei 14,6 Prozent.
Weitere 5,3 Prozent der Fälle standen im Zusammenhang mit nicht angegebenen Leistungen der Arbeitsförderung, darunter Arbeitslosengeld.
Die Ursachen der Überzahlungen verteilen sich wie folgt:
| Ursache der Überzahlung | Anteil der Fälle |
|---|---|
| Nicht angegebenes Arbeitseinkommen | 77,6 % |
| Nicht angegebene gesetzliche Renten | 14,6 % |
| Nicht angegebene Leistungen der Arbeitsförderung | 5,3 % |
| Sonstige Gründe | Restlicher Anteil |
Jobcenter sprachen häufiger Verwarnungen und Bußgelder aus
Parallel zur gestiegenen Zahl der festgestellten Fälle nahm auch die Zahl der Sanktionen zu. Im Jahr 2025 sprachen die Jobcenter in 22.628 Fällen Verwarnungen aus oder verhängten Bußgelder.
Das waren 13,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Gesamtsumme der von den Jobcentern festgesetzten Bußgelder stieg noch deutlicher — um 22,6 Prozent. Im Jahr 2025 lag sie bei rund 3,7 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden 45.198 Fälle wegen des Verdachts auf Straftaten an andere Behörden weitergeleitet. Ein erheblicher Teil davon betraf mögliche Schwarzarbeit.
Laut Bericht wurden 35.425 Fälle mit Verdacht auf nicht angemeldete Arbeit an die Zollbehörden übermittelt.
Ermittlungsbehörden verhängten Bußgelder von 8,5 Millionen Euro
Die Bundesagentur für Arbeit verweist außerdem auf die Folgen der an Ermittlungsbehörden weitergegebenen Fälle. Auf Grundlage von Meldungen der Jobcenter wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 8,5 Millionen Euro verhängt.
Neben finanziellen Sanktionen kam es auch zu Freiheitsstrafen. In dem Bericht ist von rund 290 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und etwa 98 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung die Rede.
Die BA weist zugleich darauf hin, dass es in Deutschland keine einheitliche bundesweite Statistik zum Leistungsmissbrauch gibt. Grund dafür ist eine fehlende Rechtsgrundlage für eine solche zentrale Erfassung.
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