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    Startseite»Nachrichten»Unbekannte Abbuchung von Megatipp: So handeln Betroffene richtig
    Nachrichten

    Unbekannte Abbuchung von Megatipp: So handeln Betroffene richtig

    24 Oktober 2025Lesedauer: 2 Minuten
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    Unerlaubte Abbuchung von Megatipp? So können Sie Ihr Geld zurückholen, die Buchung stornieren und sich künftig vor ähnlichen Fällen schützen.
    Unerlaubte Abbuchung von Megatipp? So können Sie Ihr Geld zurückholen, die Buchung stornieren und sich künftig vor ähnlichen Fällen schützen.
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    Zahlreiche Verbraucher in Deutschland melden derzeit Abbuchungen von 89,90 Euro, ausgeführt durch den Anbieter „Megatipp Emergency Call Services“. Viele der Betroffenen geben an, niemals eine Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen eingegangen zu sein. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Verbraucherzentrale.

    Auf dem Kontoauszug erscheint häufig die Internetadresse www.vorsorge-karte.com. Dort wird eine sogenannte „Vorsorgekarte“ angeboten – eine Karte mit persönlichen Notfall- und Gesundheitsdaten. Sie soll im Ernstfall schnelle Hilfe ermöglichen. Nach Angaben mehrerer Betroffener haben sie diese Website jedoch nie besucht oder eine Bestellung ausgelöst.

    Einige Kunden berichten zudem von vorherigen Werbeanrufen mit unbekannten Nummern. Diese Anrufe könnten mit unzulässigem Telemarketing oder einer unrechtmäßigen Weitergabe persönlicher Daten zusammenhängen. Hinweise auf einen bewussten Vertragsabschluss gibt es bislang nicht.

    Wie Sie gegen die Abbuchung vorgehen können

    1. Rückbuchung veranlassen:
      Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank und fordern Sie eine Rückbuchung. Bei nicht autorisierten Lastschriften beträgt die Frist bis zu 13 Monate.
    2. Vertrag bestreiten:
      Falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie dem angeblichen Vertragsabschluss. Fordern Sie Megatipp schriftlich auf, einen Nachweis über die Einwilligung vorzulegen.
      Adresse: Megatipp Ltd., Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart.
    3. Datenschutzbehörde informieren:
      Da unklar ist, wie Megatipp an die Kontodaten gelangt ist, empfiehlt sich eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

    Schutz vor weiteren Abbuchungen

    • Kontoauszüge regelmäßig prüfen – auch bei kleinen Beträgen.
    • Unbekannte Werbeanrufe sofort beenden.
    • Keine Kontodaten oder persönliche Angaben am Telefon preisgeben.

    Wer weiterhin unaufgefordert kontaktiert wird, kann den Vorfall der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale melden. Dafür sollten Datum, Uhrzeit und Rufnummer dokumentiert werden. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern sperren und Bußgelder verhängen – allein 2023 summierten sich die Strafen auf über 1,4 Millionen Euro. Beschwerden können per Online-Formular oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de eingereicht werden.

    Abbuchung Betrugsverdacht Megatipp Notrufdienst Verbraucherzentrale
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