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    Startseite»Nachrichten»Bundeskartellamt äußert ernste Bedenken gegen den Verkauf von Tegut an Edeka
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    Bundeskartellamt äußert ernste Bedenken gegen den Verkauf von Tegut an Edeka

    Das Bundeskartellamt sieht bei der Edeka-Tegut-Übernahme Risiken in 37 Regionen. Die endgültige Entscheidung soll bis 23. September fallen.
    3 August 2026Lesedauer: 4 MinutenKarl HartmannKarl Hartmann
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    Das Bundeskartellamt sieht bei der Edeka-Tegut-Übernahme Risiken in 37 Regionen. Die endgültige Entscheidung soll bis 23. September fallen.
    Das Bundeskartellamt sieht bei der Edeka-Tegut-Übernahme Risiken in 37 Regionen. Die endgültige Entscheidung soll bis 23. September fallen.
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    Das Bundeskartellamt warnt davor, dass die geplante Übernahme eines großen Teils des Tegut-Filialnetzes durch Edeka den Wettbewerb in zahlreichen regionalen Märkten schwächen könnte. Nach Einschätzung der Behörde reichen die bislang angebotenen Zugeständnisse des Käufers nicht aus. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Die beteiligten Unternehmen können nun Stellung nehmen und die Bedingungen des Vorhabens anpassen. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf faz.

    Edeka wollte mehr als 200 Tegut-Märkte übernehmen

    Edeka hatte die geplante Großübernahme im März 2026 angekündigt. Das Unternehmen wollte 202 Tegut-Supermärkte, 41 automatisierte Teo-Verkaufsstellen, eine Bäckerei in Herzberg sowie ein Logistikzentrum erwerben.

    Im Juli legte Edeka dem Bundeskartellamt Verpflichtungszusagen vor, mit denen mögliche Wettbewerbsprobleme ausgeräumt werden sollten. Nach einer vorläufigen Prüfung kam die Behörde jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um alle Bedenken vollständig zu beseitigen.

    Edeka, Tegut und die Eigentümerin der Kette, die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich, haben nun Gelegenheit, auf die Einwände zu reagieren. Anschließend will das Bundeskartellamt endgültig über die Freigabe der Übernahme entscheiden.

    Wettbewerbsprobleme in 37 Regionen festgestellt

    Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamts könnte die Transaktion den Wettbewerb auf mehreren lokalen Märkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich beeinträchtigen.

    Die Behörde prüft, ob sich durch die Übernahme die Auswahl an Handelsketten für Verbraucher verringern würde und ob Edeka in einzelnen Städten und Landkreisen eine zu starke Marktposition erhielte.

    Ernsthafte Bedenken bestehen in insgesamt 37 regionalen Marktgebieten. Betroffen sind vor allem Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg.

    In diesen Regionen ist Edeka bereits stark vertreten. Durch die Übernahme der Tegut-Märkte könnte der Marktanteil des Konzerns so weit steigen, dass andere Anbieter bei der Gewinnung von Kunden, Verkaufsflächen und neuen Standorten stärker unter Druck geraten.

    Bisherige Zugeständnisse überzeugen die Behörde nicht

    Das Bundeskartellamt erklärte, die von Edeka angebotenen Verpflichtungen reichten bislang nicht aus, um sämtliche festgestellten Wettbewerbsrisiken zu beseitigen. Einzelheiten zu den Vorschlägen wurden offiziell nicht veröffentlicht.

    Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung haben Edeka und Migros Zürich bereits angeboten, den Umfang der Transaktion zu reduzieren und auf die Übernahme von neun Standorten zu verzichten. Ob dies ausreicht, muss die Kartellbehörde noch entscheiden.

    Auf den Beschaffungsmärkten sieht das Bundeskartellamt nach bisherigem Stand dagegen keine Probleme. Das zusätzliche Einkaufsvolumen, das Edeka durch Tegut erhalten würde, gilt im Verhältnis zum gesamten deutschen Lebensmittelmarkt als vergleichsweise gering.

    Die wesentlichen Bedenken beziehen sich damit auf den regionalen Einzelhandel. Eine Genehmigung wäre grundsätzlich möglich, wenn Edeka weitere Zugeständnisse macht und zusätzliche Standorte aus dem Übernahmepaket herausnimmt.

    Tegut betreibt rund 300 Märkte in Deutschland

    Tegut verfügt derzeit über etwa 300 Verkaufsstellen. Der Schwerpunkt des Filialnetzes liegt in Hessen, Thüringen und Bayern. Darüber hinaus ist das Unternehmen unter anderem in Göttingen, Stuttgart und Mainz vertreten.

    Seit 2019 gehört Tegut zur Genossenschaft Migros Zürich. Im März 2026 kündigte die Schweizer Eigentümerin an, sich vollständig von der deutschen Supermarktkette trennen zu wollen.

    Ein Teil der Tegut-Märkte wurde bereits an einen anderen Käufer verkauft. Im Juni genehmigte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch die Bremer Lebensmittelkette Tante Enso.

    Die geplante Transaktion mit Edeka umfasst deutlich mehr Standorte und wird deshalb gesondert sowie umfassender auf ihre Auswirkungen auf den regionalen Wettbewerb geprüft.

    Rund 7.700 Beschäftigte von Verkauf betroffen

    Die geplante Veräußerung hat neben wirtschaftlichen auch politische Diskussionen ausgelöst. Insgesamt sind rund 7.700 Beschäftigte von der Zukunft Teguts betroffen. Vertreter der hessischen Landesregierung fordern deshalb, neben Wettbewerbsfragen auch mögliche Folgen für Arbeitsplätze und die Nahversorgung zu berücksichtigen.

    Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte, seine Behörde müsse den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Kartellrechts bewerten.

    Fragen zur Beschäftigungssicherung, zur Versorgung ländlicher Gebiete und zu anderen öffentlichen Interessen könnten nur in gesonderten, gesetzlich vorgesehenen Verfahren berücksichtigt werden.

    Hessen fordert Position der Bundesregierung

    Hessens Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kawe Mansoori kritisierte die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts. Bei Entscheidungen über die Zukunft regionaler Handelsketten müsse die tatsächliche Situation in kleineren Städten und ländlichen Gemeinden stärker berücksichtigt werden.

    Mansoori warnte davor, dass Filialschließungen nicht nur Arbeitsplätze gefährden könnten. In manchen Orten drohe zugleich der Verlust des einzigen wohnortnahen Lebensmittelanbieters.

    Er forderte die Bundesregierung auf, zu dem Vorgang Stellung zu beziehen. Zudem verwies der Minister auf die Möglichkeit einer Ministererlaubnis. In einem solchen Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen auch übergeordnete öffentliche Interessen berücksichtigt werden, die über reine Wettbewerbsfragen hinausgehen.

    Entscheidung über die Übernahme bis 23. September erwartet

    Edeka und Migros Zürich können die Struktur der Transaktion noch verändern, die Zahl der zu übernehmenden Märkte reduzieren oder dem Bundeskartellamt weitere Verpflichtungszusagen vorlegen.

    Die Behörde soll ihre Prüfung abschließen und bis zum 23. September 2026 über den Zusammenschluss entscheiden.

    Bis dahin bleibt offen, wie viele Tegut-Filialen Edeka tatsächlich übernehmen darf und welche Standorte aus dem Geschäft herausgenommen werden müssen. Die bisherige Einschätzung des Bundeskartellamts deutet darauf hin, dass eine Übertragung aller ursprünglich geplanten 202 Supermärkte in der derzeitigen Form unwahrscheinlich ist.

    Lesen Sie auch: Bäckereikette Wahl meldet Insolvenz an: Mehr als 400 Arbeitsplätze betroffen

    Bundeskartellamt Edeka Tegut Supermärkte Deutschland Tegut-Übernahme Verkauf von Tegut
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    Karl Hartmann

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