Ab 2027 soll die Finanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland stärker begrenzt werden. Gynäkologen warnen vor dem Wegfall von Millionen kurzfristigen Terminen. Gleichzeitig könnten bestimmte Beratungsleistungen künftig häufiger nur noch gegen private Bezahlung angeboten werden. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf mdr.
Gesundheitsreform betrifft die ambulante Versorgung
Die Bundesregierung bereitet Änderungen vor, mit denen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt werden sollen. Das entsprechende Gesetz wurde vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet und soll 2027 in Kraft treten.
Die neuen Vorschriften sehen eine strengere Budgetierung stationärer und ambulanter Leistungen vor. Berufsverbände befürchten erhebliche Auswirkungen auf Frauen, die regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, eine Betreuung während der Schwangerschaft oder eine Beratung in den Wechseljahren benötigen.
Gynäkologen warnen vor dem Wegfall von 3,5 Millionen Terminen
Nach Berechnungen des Berufsverbands der Frauenärzte könnten bundesweit jährlich rund 3,5 Millionen kurzfristig vergebene Termine in gynäkologischen Praxen wegfallen.
Bereits heute ist es für Patientinnen teilweise schwierig, zeitnah einen Termin zu bekommen. In ländlichen Regionen ist ein Wechsel der Frauenarztpraxis häufig kaum möglich. In Großstädten müssen Patientinnen oftmals mehrere Praxen kontaktieren oder wochenlang auf einen freien Termin warten.
Ab 2027 sollen die Budgetbeschränkungen sämtliche Bereiche der gynäkologischen Versorgung betreffen – einschließlich der Krebsfrüherkennung und der Schwangerschaftsvorsorge.
Nicole Mattern, Vorsitzende des Berliner Landesverbands des Berufsverbands der Frauenärzte, befürchtet eine erhebliche Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten. Um auf die drohenden Folgen aufmerksam zu machen, hat der Berufsverband eine Petition an die Bundespolitik gestartet.
Ärzte geraten zwischen Versorgungsauftrag und wirtschaftliche Grenzen
Nach Angaben Matterns betreuen gynäkologische Praxen weiterhin eine große Zahl von Patientinnen. Nach Inkrafttreten der Reform könnten sie jedoch nicht mehr alle erforderlichen Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Besondere Sorgen bereiten mögliche Einschränkungen bei der Betreuung von Schwangeren. Ärzten könnte nur noch die Versorgung einer begrenzten Zahl schwangerer Patientinnen vergütet werden. Weitere Frauen müssten an andere Einrichtungen verwiesen werden – selbst dann, wenn sie bereits längere Zeit in derselben Praxis behandelt werden und ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt aufgebaut haben.
Gynäkologen müssten damit ihren medizinischen Verpflichtungen nachkommen und zugleich darauf achten, die festgelegten Budgets nicht zu überschreiten.
Beratung in den Wechseljahren könnte zur Selbstzahlerleistung werden
Die Kürzungen könnten auch die medizinische Betreuung von Frauen im mittleren Alter beeinträchtigen. Katrin Schaudig, Hamburger Gynäkologin und Präsidentin der Deutschen Menopause Gesellschaft, kritisiert den Widerspruch zwischen staatlicher Aufklärungsarbeit und den tatsächlichen Finanzierungsmöglichkeiten der Praxen.
Einerseits werde in Deutschland verstärkt über die Wechseljahre informiert. Andererseits fehle es an einer ausreichenden Vergütung für ausführliche individuelle Beratungen.
In Bayern läuft derzeit eine Studie zum präventiven Nutzen einer umfassenden Wechseljahresberatung für Frauen ab 40 Jahren. Ziel ist es, diese Leistung künftig in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Wie eine solche Beratung finanziert werden könnte, ist bislang jedoch ungeklärt.
Praxen könnten mehr private Leistungen anbieten
Wegen der begrenzten Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen könnten gynäkologische Praxen ihr Angebot an individuellen Gesundheitsleistungen ausweiten, die Patientinnen selbst bezahlen müssen.
Nach Angaben von Nicole Mattern könnten private Beratungen und zusätzliche Untersuchungen notwendig werden, um Einnahmeverluste auszugleichen und den wirtschaftlichen Fortbestand der Praxen zu sichern. Der Zugang zu bestimmten Leistungen würde damit stärker von den finanziellen Möglichkeiten der Patientinnen abhängen.
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