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    Dritte Mütterrente beschlossen: bis zu 245 Euro für zwei Kinder

    Die Mütterrente III ist beschlossen: bis zu 245 Euro für zwei Kinder, neue Anrechnungsregeln, Start der Zahlungen und wichtige Voraussetzungen.
    11 Januar 2026Lesedauer: 3 MinutenKarl HartmannKarl Hartmann
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    Die Mütterrente III ist beschlossen: bis zu 245 Euro für zwei Kinder, neue Anrechnungsregeln, Start der Zahlungen und wichtige Voraussetzungen.
    Die Mütterrente III ist beschlossen: bis zu 245 Euro für zwei Kinder, neue Anrechnungsregeln, Start der Zahlungen und wichtige Voraussetzungen.
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    Die Mütterrente zählt weiterhin zu den zentralen rentenpolitischen Themen für Eltern in Deutschland. Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 haben Zeiten der Kindererziehung spürbar an finanzieller Bedeutung gewonnen. Nun steht fest: Die dritte Stufe der Mütterrente ist gesetzlich beschlossen. Sie führt zu einer dauerhaften Erhöhung der Renten für Millionen Eltern. Bereits heute erhalten Eltern mit zwei Kindern mehr als 240 Euro zusätzliche Rente pro Monat. Besonders stark profitieren Familien mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf rentenbescheid24.

    Was ist die Mütterrente und wie wird sie berechnet

    Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart. Sie ist Bestandteil der gesetzlichen Altersrente und berücksichtigt Zeiten der Kindererziehung. Diese Zeiten werden in Rentenpunkte umgerechnet, die den monatlichen Rentenanspruch dauerhaft erhöhen. Entscheidend für die Berechnung ist das Geburtsjahr der Kinder. Davon hängt ab, wie viele Monate der Kindererziehung anerkannt werden. Die gutgeschriebenen Punkte wirken sich lebenslang auf die Rentenhöhe aus.

    Neuer Rentenwert ab 2025

    Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert bundesweit 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Damit wurden die Renten um 3,74 Prozent angehoben. Diese Anpassung gilt automatisch für alle Rentenbestandteile. Auch die Mütterrente steigt entsprechend, ohne dass ein zusätzlicher Antrag erforderlich ist. Die Erhöhung wird im Rahmen der regulären Rentenanpassung berücksichtigt.

    So hoch ist die Rente für Eltern mit zwei Kindern im Jahr 2025

    Die Höhe der Mütterrente richtet sich nach dem Geburtsjahr der Kinder. Alle Beträge sind Bruttowerte pro Monat, also vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:

    • zwei Kinder, geboren vor 1992:
      5,0 Rentenpunkte – 203,95 Euro
    • zwei Kinder, geboren ab 1992:
      6,0 Rentenpunkte – 244,74 Euro

    Die Beträge werden zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt und dauerhaft berücksichtigt.

    Mütterrente III gesetzlich festgeschrieben

    Die dritte Stufe der Mütterrente ist Teil eines Rentenpakets, das Ende 2025 gesetzlich verabschiedet wurde. Damit handelt es sich nicht mehr um eine politische Absichtserklärung, sondern um geltendes Recht. Ziel der Reform ist die vollständige Gleichstellung aller Eltern. Künftig sollen Zeiten der Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder gleich bewertet werden.

    Welche Änderungen die Reform vorsieht

    Kern der Neuregelung ist die Ausweitung der anerkannten Erziehungszeiten. Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden künftig 36 Monate Kindererziehung angerechnet. Damit gelten für alle Geburtsjahrgänge dieselben Voraussetzungen. Eltern erhalten dadurch zusätzliche Rentenpunkte, die ihre monatliche Rente erhöhen. Besonders bei mehreren Kindern fällt der Effekt deutlich aus.

    Wie stark die Rente durch die dritte Stufe steigt

    Mit der Mütterrente III werden zusätzlich 0,5 Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben. Das entspricht rund 20,40 Euro monatlich je Kind, auf Basis des Rentenwerts von 2025. Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten damit rund 40,79 Euro mehr Rente im Monat. Diese Erhöhung wird dauerhaft in die Rentenberechnung einbezogen.

    Ab wann die Zahlungen beginnen

    Rechtlich tritt die dritte Stufe der Mütterrente am 1. Januar 2027 in Kraft. Die technische Umsetzung durch die Rentenversicherung wird derzeit für das Jahr 2028 erwartet. Geplant ist eine rückwirkende Auszahlung für das Jahr 2027. Die Verzögerung hängt mit dem komplexen Umstellungsprozess der Rentenberechnungssysteme zusammen.

    Ist ein Antrag erforderlich

    Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente III ist in der Regel nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass die Zeiten der Kindererziehung korrekt im Rentenkonto gespeichert sind. Wer seine Kontenklärung noch nicht abgeschlossen hat, sollte dies zeitnah nachholen. Nur so ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Rentenpunkte automatisch berücksichtigt werden.

    Wer besonders von der Reform profitiert

    Den größten finanziellen Vorteil haben Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Auch Versicherte mit niedrigen Rentenansprüchen profitieren spürbar von den zusätzlichen Rentenpunkten. Die erhöhten Beträge fließen in die reguläre Rentenzahlung ein und können bei weiteren Sozialleistungen berücksichtigt werden.

    Mütterrente Mütterrente III Rente für Kindererziehung Rentenreform Rentenzahlungen
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    Karl Hartmann

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