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    Berufung gescheitert: Melanie Müller erneut schuldig gesprochen

    Das Landgericht Leipzig bestätigte im Berufungsverfahren den Schuldspruch gegen Melanie Müller. Die Sängerin sprach über Schulden und den drohenden Verlust ihres Hauses.
    12 Januar 2026Lesedauer: 4 MinutenKarl HartmannKarl Hartmann
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    Das Landgericht Leipzig bestätigte im Berufungsverfahren den Schuldspruch gegen Melanie Müller. Die Sängerin sprach über Schulden und den drohenden Verlust ihres Hauses.
    Das Landgericht Leipzig bestätigte im Berufungsverfahren den Schuldspruch gegen Melanie Müller. Die Sängerin sprach über Schulden und den drohenden Verlust ihres Hauses.
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    Vor dem Landgericht Leipzig ist im Berufungsverfahren erneut ein Schuldspruch wegen des Zeigens des Hitlergrußes während eines Bühnenauftritts gefallen. Angeklagt war die 37-jährige Schlagersängerin Melanie Müller, die vor Gericht erstmals ausführlich über ihre prekäre finanzielle Lage sprach. Nach eigenen Angaben hätten die juristischen Folgen und der massive Reputationsschaden ihre bisherigen Einnahmequellen nahezu vollständig zerstört. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bei einem Auftritt im Jahr 2022 verbotene Symbolik verwendet habe. Müller selbst bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Вild.

    Die Verhandlung fand am Morgen des 12. Januar vor dem Landgericht Leipzig statt. Die Sängerin wirkte im Gerichtssaal sichtlich angeschlagen und schilderte mehrfach ihre schwierige persönliche Situation. Das Urteil wurde nach Abschluss des Berufungsverfahrens verkündet, das von der Verteidigung angestrengt worden war. Trotz einer deutlichen Strafmilderung bestätigte das Gericht den Schuldspruch in der Sache.

    Gericht sieht Hitlergruß bei Konzert als erwiesen an

    Konkret geht es um ein Konzert in Leipzig in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022. Nach Überzeugung des Gerichts zeigte Melanie Müller während ihres Auftritts den Hitlergruß und provozierte damit „Heil“-Rufe aus dem Publikum. Dieses Verhalten wertete das Gericht als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auch in der Berufungsinstanz sahen die Richter die Beweislage als eindeutig an.

    Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch gedrängt und auf angebliche Widersprüche in Zeugenaussagen verwiesen. Diese Argumente überzeugten das Gericht jedoch nicht. Ausschlaggebend seien unter anderem Videoaufnahmen und Aussagen mehrerer Augenzeugen gewesen. Der Schuldspruch blieb daher bestehen, lediglich das Strafmaß wurde angepasst.

    Kaum noch Einnahmen: 1500 Euro Monatslohn und minimale Streaming-Erträge

    Im Verlauf der Verhandlung legte Müller ihre aktuelle finanzielle Situation offen. Derzeit arbeite sie nach eigenen Angaben in einem Unternehmen aus dem Camping- und Cateringbereich und sei dort für die Veranstaltungsplanung zuständig. Ihr monatliches Einkommen liege bei rund 1500 Euro. Einnahmen aus Musik-Streamingdiensten hätten sich im gesamten Jahr 2025 lediglich auf 50,41 Euro belaufen.

    Die Sängerin erklärte, dass die Zeiten regelmäßiger Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca vorbei seien. Verträge für Shows und Werbekooperationen seien gekündigt worden, neue Angebote blieben weitgehend aus. Besonders deutlich sei der Einbruch in Österreich, wo sie inzwischen überhaupt nicht mehr gebucht werde.

    Unterstützung durch Familie, keine Unterhaltszahlungen

    Angesichts der finanziellen Probleme sei sie auf Hilfe aus ihrem Umfeld angewiesen, so Müller vor Gericht. Unterstützung erhalte sie von ihren Eltern sowie von ihrem neuen Partner. Mit Blick auf ihr Alter erklärte sie, dass diese Abhängigkeit für sie besonders belastend sei. Unterhalt von ihrem Ex-Ehemann bekomme sie nach eigenen Angaben nicht, obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht für ihre zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren hätten.

    Das Gericht bewertete diese Aussagen nicht im Detail, berücksichtigte die geschilderte finanzielle Lage jedoch bei der Strafzumessung. Am Schuldspruch selbst änderte dies nichts.

    Drogenfund und erstes Urteil

    Neben dem Vorwurf des Hitlergrußes war auch ein Drogendelikt Teil des Verfahrens. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung im August 2023 fanden Ermittler 0,69 Gramm eines Kokaingemischs sowie eine Ecstasy-Tablette. Diese Funde flossen in das Strafverfahren ein und spielten beim ursprünglichen Urteil eine Rolle.

    Im August 2024 hatte das Amtsgericht Leipzig Melanie Müller zu 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, insgesamt 80.000 Euro. In der Berufung wurde die Strafe deutlich reduziert. Richterin Karen Aust setzte das Strafmaß auf 70 Tagessätze zu je 50 Euro fest, was einer Gesamtsumme von 3500 Euro entspricht.

    Fast 200.000 Euro Schulden und drohende Zwangsversteigerung

    Vor Gericht sprach Müller auch offen über ihre Schulden. Nach ihren Angaben belaufen sich diese auf insgesamt rund 191.000 Euro. Davon entfallen etwa 150.000 Euro auf Steuerschulden, weitere 41.000 Euro auf sonstige Gläubiger. Ihr Haus in Leipzig sei aufgrund dieser Verbindlichkeiten von einer Zwangsversteigerung bedroht.

    Die Sängerin erklärte, das Verfahren habe für sie massive finanzielle Folgen gehabt. Selbst im schlimmsten Fall hätte sie nach eigener Einschätzung bis zu 400.000 Euro an Reingewinn verlieren können. Einnahmen aus Werbung und Auftritten seien seit Beginn der Ermittlungen nahezu vollständig weggebrochen.

    Berufung Hitlergruß Landgericht Leipzig Melanie Müller Schulden
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    Karl Hartmann

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