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    Lidl ruft KAMAR-Würstchen zurück: Wer sie nicht essen sollte

    Lidl ruft KAMAR-Geflügelbratwurst zurück: Wegen falscher Kennzeichnung fehlen Hinweise auf Milch und Laktose. Wer das Produkt nicht essen sollte.
    8 Mai 2026Lesedauer: 3 MinutenKarl HartmannKarl Hartmann
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    Lidl ruft KAMAR-Geflügelbratwurst zurück: Wegen falscher Kennzeichnung fehlen Hinweise auf Milch und Laktose. Wer das Produkt nicht essen sollte.
    Lidl ruft KAMAR-Geflügelbratwurst zurück: Wegen falscher Kennzeichnung fehlen Hinweise auf Milch und Laktose. Wer das Produkt nicht essen sollte.
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    In Deutschland wurde ein Rückruf für Hähnchen-Bratwürste der Marke KAMAR gestartet, die bei Lidl verkauft wurden. Der Grund ist ein Fehler bei der Verpackung: Ein Teil der Würste mit Käsefüllung wurde mit dem Etikett einer normalen Geflügelbratwurst versehen. Dadurch fehlt auf der Verpackung der Hinweis auf das Allergen Milch, einschließlich Laktose. Für Verbraucher ohne entsprechende Unverträglichkeit oder Allergie ist das Produkt nach Angaben des Herstellers nicht gefährlich. Menschen mit Laktoseintoleranz oder einer Allergie gegen Milcheiweiß sollten die betroffenen Würste jedoch nicht verzehren. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf Merkur.

    Warum Lidl die KAMAR-Würstchen zurückruft

    Der Hersteller Meemken Wurstwaren GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für das Produkt KAMAR Geflügelbratwurst in der 500-Gramm-Packung veröffentlicht. Es handelt sich nicht um einen Fund von Salmonellen, Listerien, Fremdkörpern oder verdorbener Ware. Der Rückruf betrifft eine fehlerhafte Kennzeichnung.

    Bei der Verpackung wurde offenbar ein Teil der „Geflügelbratwurst mit Käse“ irrtümlich als normale Geflügelbratwurst ausgezeichnet. Dadurch konnten Käufer auf der Packung keinen Hinweis auf Milch und Laktose finden.

    Für viele Verbraucher wirkt ein solcher Fehler zunächst wie eine Formalie. Für Allergiker und Menschen mit Unverträglichkeiten ist er jedoch sicherheitsrelevant. Sie verlassen sich beim Einkauf auf die Zutatenliste und die gesetzlich vorgeschriebenen Allergenhinweise.

    Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen

    Kunden sollten die Verpackung genau prüfen. Der Rückruf betrifft nicht alle KAMAR-Produkte, sondern eine bestimmte Charge der Geflügelbratwurst.

    MerkmalAngaben zum Produkt
    ProduktKAMAR Geflügelbratwurst
    ArtGeflügelbratwurst / Grillwürstchen
    Packungsgröße500 g
    HerstellerMeemken Wurstwaren GmbH & Co. KG
    EAN4008460266741
    Mindesthaltbarkeitsdatum26.06.2026
    ChargeIn Meldungen wird 516516 genannt; in der Lebensmittelwarnung erscheint auch 5161516

    Da in verschiedenen Veröffentlichungen unterschiedliche Schreibweisen der Chargennummer auftauchen, sollten Verbraucher mehrere Merkmale gleichzeitig kontrollieren: Produktname, Packungsgröße, EAN und Mindesthaltbarkeitsdatum. Entscheidend sind vor allem KAMAR Geflügelbratwurst, 500 Gramm, EAN 4008460266741 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 26. Juni 2026.

    Für wen der Verzehr gefährlich werden kann

    Das Risiko betrifft vor allem Menschen mit Laktoseintoleranz oder einer Allergie gegen Milcheiweiß. Sie konnten das Produkt kaufen, weil es auf der Verpackung wie eine normale Geflügelbratwurst ohne Käsefüllung gekennzeichnet war. Der notwendige Hinweis auf Milch und Laktose fehlte dadurch.

    Mögliche Beschwerden nach dem Verzehr sind:

    • Bauchschmerzen oder Bauchkrämpfe;
    • Blähungen;
    • Durchfall;
    • Übelkeit;
    • Völlegefühl;
    • bei Allergien auch Hautreaktionen, Schleimhautreizungen oder Atembeschwerden.

    Bei Laktoseintoleranz treten typischerweise Beschwerden im Magen-Darm-Bereich auf. Dazu gehören Blähungen, Krämpfe, Durchfall und Übelkeit. Bei einer echten Milcheiweißallergie kann die Reaktion stärker ausfallen und auch andere Körpersysteme betreffen.

    In welchen Bundesländern die Würstchen verkauft wurden

    Nach den vorliegenden Rückrufinformationen wurde das Produkt in Lidl-Filialen in mehreren Bundesländern verkauft. Genannt werden Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Bayern. Einzelne Berichte weisen zudem darauf hin, dass das Produkt auch über Lieferdienste oder Online-Angebote erhältlich gewesen sein könnte.

    Andere Produkte des Herstellers oder Packungen mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten sind nach aktuellem Stand nicht vom Rückruf betroffen. Käufer sollten deshalb nicht pauschal alle KAMAR-Waren entsorgen, sondern die konkreten Angaben auf der Verpackung prüfen.

    Was Lidl-Kunden jetzt tun sollten

    Menschen mit Laktoseintoleranz oder einer Allergie gegen Milcheiweiß sollten das Produkt nicht essen. Die betroffenen Packungen können in Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Nach den Rückrufhinweisen soll der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet werden.

    So gehen Verbraucher vor:

    1. Kühlschrank und Verpackung kontrollieren.
    2. Produktname, Gewicht, EAN und Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen.
    3. Das Produkt nicht verzehren, wenn eine Milchallergie oder Laktoseintoleranz besteht.
    4. Die Packung bei Lidl zurückgeben und den Kaufpreis erstatten lassen.

    Lesen Sie auch: Gewürzset wegen Glassplittern zurückgerufen

    Allergen Milch KAMAR Geflügelbratwurst Lidl Rückruf Lidl Würstchen Meemken Wurstwaren
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    Karl Hartmann

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