In Sachsen wurde eine 82-jährige Frau während eines Telefongesprächs dazu gedrängt, Toilettenpapier und Küchenrollen für mehr als 1.000 Euro zu bestellen. Die Verbraucherzentrale bezeichnete die Preise als überhöht und warnte vor aufdringlichen Verkäufern, die Kunden unter Druck setzen und soziale Argumente als Verkaufsstrategie nutzen. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Verkäufer drängte Rentnerin zu einer teuren Bestellung
Die Frau erhielt einen Anruf von einem Mann, der sich als Mitarbeiter des Unternehmens R. Kaniss vorstellte. Seinen Angaben zufolge beschäftige die Firma Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, die Toilettenpapier und Küchenrollen herstellten.
Der Anrufer betonte, die Rentnerin könne diese Beschäftigten durch den Kauf der Produkte unterstützen. Dafür sollte sie allerdings eine ungewöhnlich große Menge an Waren im Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro bestellen.
Zunächst lehnte die Frau ab. Sie erklärte, dass sowohl die Menge als auch der Preis für sie nicht akzeptabel seien. Der Verkäufer setzte das Gespräch jedoch fort und drängte sie, die Bestellung aufzugeben. Unter dem emotionalen Druck stimmte die 82-Jährige schließlich zu.
Rechnung über fast 261 Euro für 88 Rollen
Wenig später erhielt die Frau einen Teil ihrer Bestellung:
- 48 Rollen Toilettenpapier;
- 40 Rollen Küchenpapier.
Die Rechnung für diese Lieferung belief sich einschließlich Versandkosten auf 260,94 Euro. Eine Rolle Toilettenpapier kostete 2,64 Euro, eine Rolle Küchenpapier 2,85 Euro.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer lagen diese Preise deutlich über dem üblichen Marktniveau. Eine handelsübliche Rolle Toilettenpapier kostet in Deutschland in der Regel etwa 50 bis 70 Cent.
Zahlungsforderungen gingen trotz Widerrufs weiter
Mit Unterstützung der Verbraucherberatung widerrief die Rentnerin den telefonisch abgeschlossenen Vertrag fristgerecht und schickte die erhaltene Ware zurück. Der Verkäufer stellte seine Forderungen jedoch nicht ein.
Die Frau erhielt weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Außerdem wurde sie erneut angerufen und darüber informiert, dass die Ware möglicherweise noch einmal verschickt werde. Die Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnete ein solches Vorgehen insbesondere gegenüber älteren und hilfsbereiten Menschen als unangemessen.
Was Betroffene nach einem aufgedrängten Telefonkauf tun sollten
Verbraucher sollten während eines Werbeanrufs keine spontanen Kaufentscheidungen treffen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Gesprächspartner Zeitdruck erzeugt, an das Mitgefühl appelliert oder den Kauf mit einem angeblich sozialen Zweck begründet.
Wurde bereits eine Bestellung aufgegeben, sollten Betroffene:
- Rechnung, Vertragsbedingungen, Warenmenge und Preise sorgfältig prüfen.
- Zweifelhafte Forderungen nicht bezahlen, bevor der Sachverhalt geklärt ist.
- Den Vertrag innerhalb der geltenden Frist schriftlich widerrufen.
- Rechnungen, Schriftverkehr, Versandinformationen und Rücksendebelege aufbewahren.
- Bei weiteren Forderungen die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt kontaktieren.
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