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    Was ändert sich im September 2026 in Deutschland?

    Änderungen in Deutschland ab September 2026: mehr Steuerhilfe, neue Garantiekennzeichnung und strengere Regeln gegen Greenwashing.
    1 September 2026Lesedauer: 8 MinutenKarl HartmannKarl Hartmann
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    Änderungen in Deutschland ab September 2026: mehr Steuerhilfe, neue Garantiekennzeichnung und strengere Regeln gegen Greenwashing.
    Änderungen in Deutschland ab September 2026: mehr Steuerhilfe, neue Garantiekennzeichnung und strengere Regeln gegen Greenwashing.
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    Der September 2026 bringt den Menschen in Deutschland mehrere Änderungen, die sich unmittelbar auf Einkäufe, Produktwerbung und die Erstellung der Steuererklärung auswirken. In diesem Überblick für Imowell.de erklären wir, welche Änderungen im September 2026 in Deutschland für Verbraucher tatsächlich wichtig sind. Ab dem 1. September werden die Beratungsmöglichkeiten der Lohnsteuerhilfevereine erweitert. Ab dem 27. September müssen stationäre Geschäfte und Onlinehändler verständlicher über die gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Gleichzeitig gelten strengere Regeln für Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“. Die neuen Vorschriften führen zwar nicht automatisch zu niedrigeren Preisen, geben Verbrauchern aber mehr Informationen und bessere Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen.

    Steuerhilfe wird für mehr Menschen zugänglich

    Am 1. September 2026 tritt der überwiegende Teil der Reform des deutschen Steuerberatungsrechts in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Lohnsteuerhilfevereine, die ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützen. Bisher konnte eine Beratung ausgeschlossen sein, wenn zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder anderen zulässigen Quellen bestimmte Grenzen überschritten. Diese Betragsgrenzen entfallen, sodass die Steuerhilfe in Deutschland 2026 einem größeren Kreis von Arbeitnehmern und Rentnern offensteht.

    Bisher galten folgende Grenzen für zusätzliche Einkünfte:

    KategorieBis 31. August 2026Ab 1. September 2026
    Alleinstehendebis 18.000 EuroBetragsgrenze entfällt
    Zusammenveranlagte Ehepaarebis 36.000 EuroBetragsgrenze entfällt
    Einkünfte aus Vermietungnur innerhalb der Grenze zulässigHöhe allein schließt Beratung nicht mehr aus
    Kapitaleinkünftewurden auf die Grenze angerechnetHöhe allein schließt Beratung nicht mehr aus

    Ein praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer vermietet zusätzlich eine Wohnung und erzielt daraus jährliche Einnahmen von 20.000 Euro. Bisher konnte er wegen der überschrittenen Grenze in der Regel keine Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Nach der Reform stellt die Höhe solcher zulässigen Nebeneinkünfte allein kein Hindernis mehr dar.

    Der Wegfall der Betragsgrenzen bedeutet nicht, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig ausnahmslos alle Steuerpflichtigen beraten dürfen.

    Die Möglichkeit einer Beratung hängt weiterhin von der Art der Einkünfte ab. Unterstützung erhalten grundsätzlich:

    • Arbeitnehmer;
    • Beamte;
    • Rentner;
    • Empfänger von Unterhaltsleistungen und bestimmten Sozialleistungen;
    • Personen mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung;
    • Kapitalanleger mit Zins- oder Dividendeneinkünften;
    • Personen mit bestimmten privaten Veräußerungsgeschäften.

    Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte und Freiberufler fallen in der Regel weiterhin nicht unter die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Sie müssen sich gewöhnlich an einen Steuerberater wenden. Zudem wird die Unterstützung nur Mitgliedern angeboten und ist mit einem Aufnahmebeitrag oder jährlichen Mitgliedsbeitrag verbunden.

    So finden Sie die passende Steuerhilfe

    Die neuen Regeln sind besonders für Menschen interessant, die keine umfassende Steuerberatung benötigen, ihre Steuererklärung aber nicht allein erstellen möchten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags eines Lohnsteuerhilfevereins richtet sich häufig nach dem Einkommen. Deshalb sollte vor dem Beitritt die aktuelle Beitragstabelle angefordert werden. Außerdem ist zu klären, ob die Prüfung des Steuerbescheids und ein möglicher Einspruch gegenüber dem Finanzamt im Beitrag enthalten sind.

    Gehen Sie schrittweise vor:

    1. Stellen Sie Angaben zu sämtlichen Einkünften aus Arbeit, Rente, Vermietung, Zinsen, Dividenden und privaten Verkäufen zusammen.
    2. Prüfen Sie, ob darunter Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit sind.
    3. Suchen Sie mehrere Lohnsteuerhilfevereine vor Ort oder mit digitaler Beratung.
    4. Fordern Sie die Beitragstabelle und eine vollständige Leistungsübersicht an.
    5. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob der Verein Ihren konkreten Fall beraten darf.
    6. Vergleichen Sie das Angebot mit den Kosten einer Steuersoftware oder eines Steuerberaters.
    7. Geben Sie Originalunterlagen nur gegen eine Empfangsbestätigung ab.

    Besondere Vorsicht ist bei gemischten Einkünften geboten – etwa wenn jemand angestellt ist und gleichzeitig ein Kleingewerbe betreibt. Schon eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit kann dazu führen, dass ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung nicht bearbeiten darf.

    Einheitliche Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

    Ab dem 27. September 2026 müssen Warenhändler in Deutschland und den übrigen EU-Staaten einheitliche Informationen über Verbraucherrechte verwenden. Ziel der Reform ist es, die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers klar von einer freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden. Die Informationspflicht gilt sowohl für stationäre Geschäfte als auch für den Onlinehandel. Die neue Garantiekennzeichnung in Deutschland soll Verbrauchern ermöglichen, die Bedingungen bereits vor Vertragsabschluss besser zu verstehen.

    Verbraucher sollten zwei Begriffe unterscheiden:

    BegriffBedeutungVerantwortliche Stelle
    GewährleistungGesetzliche Haftung für Mängel, die bei der Übergabe der Ware bereits vorhanden warenVerkäufer
    HerstellergarantieFreiwillige Zusage zu den vom Garantiegeber festgelegten BedingungenHersteller oder anderer Garantiegeber
    LaufzeitBei Neuware grundsätzlich zwei JahreWird in den Garantiebedingungen festgelegt
    Mögliche AnsprücheReparatur, Ersatz sowie unter bestimmten Voraussetzungen Preisminderung oder VertragsrücktrittWerden im Garantieversprechen genannt

    Der harmonisierte Hinweis zur Gewährleistung soll Käufer darauf aufmerksam machen, dass ihre gesetzlichen Rechte nicht vom Abschluss einer zusätzlichen Garantie abhängen. Gewährt ein Hersteller für das gesamte Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, muss der Händler unter den gesetzlichen Voraussetzungen die entsprechende einheitliche Kennzeichnung verwenden. Sie informiert über die Dauer der Zusage, ersetzt aber nicht die vollständigen Garantiebedingungen.

    Eine freiwillige Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht ein.

    Geht beispielsweise eine Waschmaschine nach wenigen Monaten kaputt, darf das Geschäft den Kunden nicht ohne Weiteres ausschließlich an den Kundendienst des Herstellers verweisen. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch eine kostenpflichtige Zusatzgarantie darf nicht als einzige Möglichkeit dargestellt werden, eine Reparatur zu erhalten.

    Was tun, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist?

    Die neue Kennzeichnung verbessert die Orientierung, löst aber einen Streit mit dem Händler nicht automatisch. Verbraucher sollten deshalb den Kaufnachweis, die Produktbeschreibung und die gesamte Korrespondenz aufbewahren. Ein Kassenbon ist hilfreich, der Kauf kann jedoch häufig auch durch eine Rechnung, einen Kontoauszug oder eine Bestellbestätigung nachgewiesen werden. Entscheidend ist, sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden und die Forderung möglichst schriftlich zu formulieren.

    Empfehlenswert ist folgendes Vorgehen:

    1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos oder einem Video.
    2. Suchen Sie Kassenbon, Rechnung, Zahlungsbeleg oder digitale Bestellbestätigung heraus.
    3. Wenden Sie sich an den Verkäufer und erklären Sie, dass Sie Gewährleistungsrechte geltend machen.
    4. Fordern Sie eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung und setzen Sie gegebenenfalls eine angemessene Frist.
    5. Bewahren Sie Ihre Nachricht, die Antwort des Händlers und den Übergabebeleg auf.
    6. Prüfen Sie bei gescheiterter oder verweigerter Nacherfüllung eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag.
    7. Wenden Sie sich bei einer Ablehnung an die Verbraucherzentrale oder eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle.

    Vor der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer sollte das Gerät nicht eigenmächtig repariert werden. Andernfalls könnte später darüber gestritten werden, ob der ursprüngliche Mangel durch den Eingriff verändert wurde. Ebenso ist zwischen einem anfänglichen Produktmangel und normalem Verschleiß zu unterscheiden: Die Gewährleistung ist keine kostenlose Versicherung gegen jede Beschädigung.

    Strengere Regeln für umweltbezogene Werbung

    Am 27. September 2026 treten strengere Regeln gegen Greenwashing in Deutschland in Kraft. Unternehmen dürfen allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ nicht mehr ohne ausreichende Grundlage verwenden. Die Reform verbietet Umweltwerbung nicht grundsätzlich, verlangt aber konkretere und überprüfbare Angaben. Lässt sich eine Aussage in Bezug auf das Produkt, die Verpackung oder die Tätigkeit des Unternehmens nicht belegen, kann sie als irreführend gelten.

    Besonders kritisch werden künftig folgende Angaben beurteilt:

    • allgemeine Umweltversprechen ohne nachvollziehbare Erklärung;
    • Aussagen über die Klimaneutralität eines Produkts, die allein auf der Kompensation von Emissionen beruhen;
    • private Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem;
    • Werbeaussagen über das gesamte Produkt, obwohl sich der Vorteil nur auf die Verpackung bezieht;
    • Versprechen künftiger Umweltverbesserungen ohne öffentlichen und überprüfbaren Plan;
    • übertriebene Behauptungen zur Reparierbarkeit oder Lebensdauer;
    • Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher auszutauschen, als dies technisch erforderlich ist.

    Die Bezeichnung „umweltfreundliche Flasche“ ist beispielsweise nicht konkret genug, wenn der Hersteller damit lediglich einen geringen Anteil an recyceltem Kunststoff meint. Eine nachvollziehbare Formulierung müsste angeben, welcher Anteil tatsächlich aus recyceltem Material besteht und auf welchen Bestandteil der Verpackung sich die Zahl bezieht.

    Eine grüne Verpackung, Blattmotive oder Begriffe wie „Nature“ sind für sich genommen kein Beleg für positive Umwelteigenschaften.

    So überprüfen Sie ökologische Werbeversprechen

    Verbraucher müssen nicht für jedes Produkt eine eigene wissenschaftliche Untersuchung durchführen. Vor einem Aufpreis für eine vermeintlich umweltfreundlichere Variante sollte jedoch geprüft werden, was der Hersteller konkret verspricht und ob sich die Aussage nachvollziehen lässt. Verlässliche Angaben beziehen sich auf eine klar bezeichnete Eigenschaft und werden verständlich erläutert. Je umfassender ein Werbeversprechen formuliert ist, desto überzeugender müssen die Belege sein.

    Nutzen Sie folgende Checkliste:

    • Bezieht sich die Aussage auf das Produkt, die Verpackung, den Transport oder die Herstellung?
    • Wird ein messbarer Wert genannt, etwa der Recyclinganteil, der Energieverbrauch oder die Lebensdauer?
    • Ist erkennbar, womit das Produkt verglichen wird?
    • Wird ein unabhängiges Zertifizierungssystem genannt?
    • Sind die Kriterien des verwendeten Umweltzeichens öffentlich zugänglich?
    • Beruht die behauptete Klimaneutralität ausschließlich auf Kompensationszertifikaten?
    • Gibt es Angaben zu Reparatur, Ersatzteilen und Softwareupdates?

    Verwendet ein Händler eine zweifelhafte Formulierung, sollte der Verbraucher die Verpackung fotografieren oder einen Screenshot der Internetseite anfertigen. Anschließend kann eine Erklärung vom Verkäufer oder Hersteller verlangt werden. Auch die Verbraucherzentrale kann bei der Einschätzung helfen.

    Was Verbraucher im September erledigen sollten

    Die zentrale Aufgabe besteht darin, die neuen Informationen bei konkreten Entscheidungen zu nutzen. Vor einer größeren Anschaffung sollten Verbraucher die Laufzeit der Herstellergarantie, die Reparaturbedingungen und ihre gesetzlichen Rechte vergleichen. Menschen mit Miet- oder Kapitaleinkünften können erneut prüfen, ob sie nun einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen dürfen. Umweltversprechen sollten nach überprüfbaren Angaben und nicht nach der Gestaltung einer Verpackung beurteilt werden.

    Ein praktischer Plan für September:

    1. Prüfen Sie, ob Sie ab dem 1. September die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen können.
    2. Fotografieren Sie bei teuren Käufen die Garantiekennzeichnung und speichern Sie die Produktseite.
    3. Kaufen Sie keine Zusatzgarantie, bevor Sie deren Leistungen mit Ihren gesetzlichen Rechten verglichen haben.
    4. Kontrollieren Sie Laufzeit, Ausschlüsse und Kosten für den Transport zur Reparatur.
    5. Achten Sie bei umweltbeworbenen Waren auf konkrete Kennzahlen und anerkannte Zertifizierungen.
    6. Bewahren Sie Rechnungen und Bestellbestätigungen mindestens für den Zeitraum möglicher Ansprüche auf.

    Die Frage was sich ab September 2026 in Deutschland ändert, lässt sich damit auf drei zentrale Bereiche reduzieren: leichter zugängliche Steuerhilfe, verständlichere Garantieinformationen und eine strengere Kontrolle ökologischer Werbung. Verbraucher erhalten dadurch mehr Transparenz, müssen Vertragsbedingungen und Unterlagen aber weiterhin sorgfältig prüfen.

    Lesen Sie auch: Deutsche Post heißt offiziell DHL AG

    Änderungen im September 2026 in Deutschland Garantiekennzeichnung Deutschland neue Gesetze Deutschland 2026 Regeln gegen Greenwashing Steuerhilfe Deutschland
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    Karl Hartmann

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