In Deutschland wurde die dritte Ausbaustufe der Mütterrente (Mütterrente III) beschlossen. Sie sieht zusätzliche Rentenpunkte für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern vor. Die Reform wurde bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die tatsächlichen Auszahlungen werden jedoch später erfolgen als ursprünglich erwartet. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Die Mütterrente existiert seit 2014 und stellt einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Zeiten der Kindererziehung dar. Davon profitieren vor allem Frauen, da sie traditionell den größten Teil der Kinderbetreuung übernommen haben.
Mit der ersten Reformstufe konnten bis zu zwei Rentenpunkte pro vor 1992 geborenem Kind angerechnet werden. Seit der Einführung der Mütterrente II im Jahr 2019 wurden 2,5 Rentenpunkte berücksichtigt. Die neue Reform soll nun für alle Eltern drei Rentenpunkte gewähren – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Um wie viel steigen die Rentenzahlungen?
Mit der Einführung der Mütterrente III erhalten Anspruchsberechtigte zusätzlich 0,5 Rentenpunkte für jedes vor 1992 geborene Kind.
Ab dem 1. Juli 2026 hat ein Rentenpunkt in Deutschland einen Wert von 42,52 Euro. Daraus ergeben sich folgende monatliche Zuschläge:
- Für ein Kind steigt die Rente um 21,26 Euro pro Monat.
- Für zwei Kinder beträgt der Zuschlag rund 42,50 Euro.
- Für drei Kinder erhöht sich die Rente um fast 64 Euro monatlich.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden jährlich rund 4,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Finanzierung der Reform benötigt.
Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?
Die Erziehungszeiten können jeweils nur einem Elternteil angerechnet werden.
In den meisten Fällen werden die Rentenpunkte automatisch der Mutter zugeordnet. Soll stattdessen der Vater die Anrechnung erhalten, muss eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung eingereicht werden.
Wichtig ist außerdem, dass die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind. Dies geschieht im Rahmen der Kontenklärung. Wurden die Zeiten nicht automatisch berücksichtigt, können sie nachträglich gemeldet oder bei der Rentenantragstellung angegeben werden.
Wer profitiert nicht von der Reform?
Trotz der Erweiterung wird nicht jeder Rentner von der Mütterrente III spürbar profitieren.
Besonders betroffen sind Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen. In vielen Fällen kann die höhere Rente durch eine entsprechende Kürzung der Sozialleistungen ausgeglichen werden.
Außerdem gilt die neue Regelung nicht für Pensionäre, die während der Kindererziehung nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
Wann beginnen die Auszahlungen der Mütterrente III?
Obwohl die Reform bereits beschlossen wurde, tritt sie erst im Jahr 2027 in Kraft.
Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass die technische Umsetzung Zeit benötigt. Grund dafür sind notwendige Anpassungen der IT-Systeme sowie die Neuberechnung von mehr als zehn Millionen Versicherungskonten.
Deshalb wird die tatsächliche Auszahlung voraussichtlich erst ab 2028 erfolgen. Die Ansprüche aus dem Jahr 2027 sollen jedoch rückwirkend ausgezahlt werden.
Wer ab Anfang 2028 in Rente geht, soll die zusätzlichen Rentenpunkte von Beginn an in seiner Rentenzahlung berücksichtigt bekommen. Bereits bestehende Rentner müssen auf die abgeschlossenen Neuberechnungen warten und erhalten die entsprechenden Nachzahlungen anschließend rückwirkend.
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