Die Opfer des spektakulären Sparkassenraubs in Gelsenkirchen-Buer verfolgen die Entwicklungen in einem ähnlichen Fall in Hamburg mit großer Aufmerksamkeit. Das Hanseatische Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf, das zunächst zugunsten der betroffenen Bankkunden ausgefallen war. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf derwesten.
Im Mittelpunkt steht der millionenschwere Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt-Mitte im August 2021. Die Täter drangen mithilfe einer Bohranlage in den Tresorraum ein und räumten mehr als 600 Schließfächer aus. Trotz jahrelanger Ermittlungen konnten die Täter bislang nicht gefasst werden.
Einbruch in Gelsenkirchen zählt zu den größten Bankrauben Deutschlands
Ende Dezember 2025 wurde die Sparkassenfiliale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer Ziel eines groß angelegten Einbruchs. Nach Angaben der Ermittler wurden rund 3100 Schließfächer aufgebrochen.
Die Täter gingen hochprofessionell vor: Sie umgingen mehrere Sicherheitssysteme und bohrten sich direkt in den Tresorraum, ohne Alarm auszulösen. Mehr als 200 Ermittler arbeiten an dem Fall, konkrete Verdächtige gibt es bislang jedoch nicht.
Viele Kunden werfen der Sparkasse erhebliche Sicherheitsmängel vor. Besonders kritisiert wird die geringe Versicherungssumme von rund 10.300 Euro pro Schließfach.
Betroffene fürchten Auswirkungen des Hamburger Urteils
Der 63-jährige Alfred Wagner aus Gelsenkirchen verlor nach eigenen Angaben Schmuck und Bargeld im Wert von rund 50.000 Euro. Gegenüber WDR erklärte er, das Urteil aus Hamburg sei für die Geschädigten in Gelsenkirchen ein schlechtes Signal.
Dennoch wollen die Betroffenen ihren Kampf um Entschädigungen fortsetzen. Ihr Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehr als 600 Opfer des Einbruchs vertritt, zeigte sich ebenfalls überrascht von der Entscheidung des Gerichts.
Fehlende elektronische Sicherheit könnte entscheidend werden
Im Hamburger Fall kamen die Richter zu dem Schluss, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsstandards eingehalten wurden. Laut Gutachten waren dort Bewegungsmelder und Alarmtechnik vorhanden, die den geltenden Anforderungen entsprachen.
In Gelsenkirchen könnte die Situation jedoch anders bewertet werden. Ein Gutachten im Auftrag der Sparkasse ergab, dass die Filiale in Buer vor allem auf mechanische Schutzmaßnahmen wie verstärkte Wände und massive Stahlkonstruktionen setzte. Elektronische Sicherheitssysteme wie Videoüberwachung oder Alarmanlagen fehlten offenbar vollständig.
Genau dieser Unterschied könnte nun eine zentrale Rolle in den laufenden Klagen gegen die Sparkasse spielen.
Sparkasse äußert sich zurückhaltend
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg veröffentlichte die Sparkasse Gelsenkirchen eine kurze Stellungnahme gegenüber WDR. Darin erklärte das Institut, man beobachte das Verfahren in Norderstedt aufmerksam, wolle daraus jedoch keine öffentlichen Schlüsse ziehen, da jeder Fall individuell bewertet werden müsse.
Währenddessen bereiten sich die Betroffenen in Gelsenkirchen auf weitere Gerichtsverfahren vor und fordern weiterhin Entschädigungen für ihre verlorenen Wertgegenstände.
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