Ab dem 1. Juli treten in Deutschland zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Rentner, Sozialleistungsempfänger, Steuerzahler, Flugreisende und Online-Käufer betreffen. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf vorsorge.
Renten steigen für mehr als 21 Millionen Menschen
Zum Juli werden die Rentenzahlungen um 4,24 Prozent erhöht. Von der Anpassung profitieren mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Wer beispielsweise monatlich 1.000 Euro Rente erhält, bekommt künftig rund 42,40 Euro mehr. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Löhne in Deutschland.
Steuererklärung künftig per App möglich
Ab dem 1. Juli steht bestimmten Bevölkerungsgruppen bundesweit ein vereinfachtes Verfahren zur Abgabe der Steuererklärung per Smartphone oder Tablet zur Verfügung.
In der ersten Phase können rund 11,5 Millionen Menschen das neue Angebot nutzen. Dazu zählen alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Rentnerinnen und Rentner.
Nutzer der App „MeinElster+“ erhalten eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung sowie eine vorläufige Steuerberechnung auf Grundlage der den Finanzbehörden vorliegenden Daten für das Steuerjahr 2025. Nach Prüfung können sie die Erklärung mit einem Klick absenden oder Änderungen vornehmen.
Frist für die Steuererklärung endet Ende Juli
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 30. April 2027 Zeit.
Änderungen bei den Leistungen für Arbeitslose
Ab Juli wird das Bürgergeld offiziell durch die Grundsicherung ersetzt. Die Höhe der Leistungen bleibt dabei unverändert.
Gleichzeitig treten strengere Regelungen für Leistungsbezieher in Kraft. Unter anderem sind künftig vollständige Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen möglich.
Außerdem entfällt die bisherige Karenzzeit für Vermögen. Personen mit Vermögenswerten oberhalb der festgelegten Freibeträge müssen diese zunächst zur Deckung ihres Lebensunterhalts einsetzen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Luftverkehrsteuer wird gesenkt
Ab Juli sinkt die Luftverkehrsteuer für Flüge, die von Deutschland aus starten.
Die Entlastung richtet sich nach der Flugdistanz. Für Kurzstrecken reduziert sich die Steuer von 15,53 auf 13,03 Euro, für Mittelstrecken von 39,34 auf 33,01 Euro und für Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro.
Ob Flugtickets dadurch tatsächlich günstiger werden, hängt davon ab, ob die Fluggesellschaften die Entlastung an ihre Kunden weitergeben. Angesichts hoher Betriebskosten gilt dies als eher unwahrscheinlich.
Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden teurer
Für Waren im Wert von bis zu 150 Euro, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt werden, wird ab dem 1. Juli eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben.
Diese Gebühr kommt zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Zudem können Paketdienste weitere Kosten für die Zollabwicklung berechnen.
Dadurch können selbst günstige Produkte deutlich teurer werden. Ein Handyhüllen-Kaufpreis von 7 Euro kann sich nach Steuern und Gebühren auf nahezu 20 Euro erhöhen.
Für Einkäufe innerhalb der Europäischen Union bleiben Zölle grundsätzlich abgeschafft. Ausnahmen gelten weiterhin für bestimmte Waren wie Kaffee, Alkohol, Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.
Eintritt in den Kölner Dom wird kostenpflichtig
Ab dem 1. Juli kostet der Besuch des Kölner Doms 12 Euro.
Die Domverwaltung begründet die Einführung des Eintrittsgeldes mit gestiegenen Kosten für Instandhaltung, Sicherheit und laufenden Betrieb.
Für Gläubige sowie Besucher, die zum Gebet kommen, bleibt der Zugang weiterhin kostenlos. An bestimmten Tagen im Jahr wird der Eintritt zudem für alle Besucher frei sein.
Bundesländer erhalten mehr Möglichkeiten zum Wolfsabschuss
Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz können die Bundesländer künftig leichter Abschüsse in Regionen genehmigen, in denen der Erhaltungszustand der Population als günstig eingestuft wird.
Die Jagdzeit soll in diesen Fällen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gelten.
Hat ein Wolf Nutztiere gerissen oder verletzt, kann er unabhängig von Jagdzeit und Schutzstatus erlegt werden. Zudem dürfen die Länder Gebiete festlegen, in denen der Schutz von Weidetieren Vorrang hat.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Zum 1. Juli erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege.
Der Stundenlohn steigt von bisher 16,10 Euro auf 16,52 Euro. Die Anpassung ist der erste Schritt einer geplanten Anhebung der Mindestvergütung im Pflegebereich.
