In Deutschland wurde ein dringender Produktrückruf für ein beliebtes Gewürz veröffentlicht. Bei einer amtlichen Kontrolle wurde in einem Kurkumapulver ein in der Europäischen Union verbotenes Pestizid nachgewiesen. Betroffen ist das Produkt NGR Turmeric, Haldi Powder, Turmeric, das in Einzelhandelsgeschäften in insgesamt 13 Bundesländern verkauft wurde. Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf hna.
Welche Produkte betroffen sind
Der Rückruf erfolgte, nachdem bei einer amtlichen Untersuchung Chlorpyrifos im Produkt festgestellt wurde. Das Insektizid ist in der Europäischen Union seit mehreren Jahren verboten.
Vom Rückruf betroffen ist folgendes Produkt:
- Produktname: NGR Turmeric, Haldi Powder, Turmeric
- Packungsgröße: 100 g
- EAN: 4260028480079
- Artikelnummer: 21307
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2027
- Hersteller: Gunarajan Trading Agency
- Vertrieb: Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG
In welchen Bundesländern wurde das Produkt verkauft?
Die Rückrufmeldung wurde zunächst von den Behörden des Landes Bremen veröffentlicht und anschließend auf weitere Bundesländer ausgeweitet.
Das Produkt wurde in folgenden Bundesländern vertrieben:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Warum wird das Kurkumapulver zurückgerufen und wie gefährlich ist Chlorpyrifos?
Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Chlorpyrifos – einem Insektizid, dessen Verwendung in der Europäischen Union seit 2020 verboten ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im Rahmen ihrer Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass Chlorpyrifos genotoxische Eigenschaften besitzt und die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen kann. Besonders ungeborene Kinder gelten als gefährdet.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass für Chlorpyrifos kein sicherer Grenzwert festgelegt werden konnte. Aus diesem Grund wurde die Zulassung in der EU nicht verlängert. In Deutschland wurden entsprechende Pflanzenschutzmittel bereits im Jahr 2014 vom Markt genommen.
Was Verbraucher jetzt tun sollten
Der Vertreiber empfiehlt, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden. Verbraucher können das Kurkumapulver in dem Geschäft zurückgeben, in dem es gekauft wurde. Der Kaufpreis wird in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Der Rückruf betrifft ausschließlich das oben genannte Kurkumapulver mit den angegebenen Produktdaten.
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