Die USA haben damit begonnen, Asylsuchende nach Uganda abzuschieben, deren Anträge in den Vereinigten Staaten abgelehnt oder nicht mehr dort geprüft werden sollen. Es geht um Menschen, die keine ugandischen Staatsbürger sind, aber auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Washington und Kampala dorthin gebracht werden können. Die ersten Abgeschobenen kamen Anfang April 2026 am internationalen Flughafen Entebbe an. In dem Verfahren tauchen die Regierung Ugandas, US-Migrationsbehörden sowie das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen auf, das eine Beteiligung an dem politischen Abkommen bestreitet. Die Website Imowell.de berichtet unter Berufung auf taz.
Erste Gruppe von Abgeschobenen kam nachts in Uganda an
In der Nacht zum 1. April landete am internationalen Flughafen Entebbe in Uganda ein Flugzeug mit acht afrikanischen Asylsuchenden, die aus den USA abgeschoben worden waren. Sie waren keine ugandischen Staatsbürger. Diese Gruppe war die erste, die das Land im Rahmen der Vereinbarung mit der US-Regierung aufnahm.
Nach Angaben aus dem Bericht wurde das Abkommen zwischen den USA und Uganda im Juli 2025 geschlossen. Es sieht vor, dass Uganda insgesamt 506 Personen aufnimmt, denen in den USA Asyl verweigert wurde oder deren Verfahren außerhalb der Vereinigten Staaten weitergeführt werden soll.
In einer Erklärung des ugandischen Außenministeriums heißt es, das Land habe sich bereit erklärt, Menschen aufzunehmen, die zögern oder Angst davor haben, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Als Gründe werden Risiken wie Folter, Misshandlung, Verfolgung oder unmenschliche Bedingungen genannt.
Washington betrachtet Uganda als sogenanntes sicheres Drittland. Das bedeutet, dass eine Person, die in den USA Asyl beantragt hat, nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht wird, sondern in einen anderen Staat, in dem sie nach der Logik des Abkommens Schutz erhalten soll.
Was das Abkommen zwischen den USA und Uganda vorsieht
Die Vereinbarung sieht vor, dass Uganda Hunderte Menschen aufnimmt, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen oder können. Die ugandische Regierung erklärt, dass die Abgeschobenen den Flüchtlingsstatus, ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis erhalten können, wenn sie im Land bleiben möchten.
Eine andere Möglichkeit ist die Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration. Über sie können die Betroffenen Hilfe bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer erhalten. Menschenrechtsorganisationen und Anwälte weisen jedoch darauf hin, dass die angebliche „Freiwilligkeit“ solcher Abschiebungen umstritten ist, weil viele Betroffene unter dem Druck von Haft, langen Verfahren oder erzwungener Abschiebung zustimmen.
Ugandas Präsident Yoweri Museveni stellte den Angaben zufolge während der Gespräche mit der US-Seite Bedingungen. Die überstellten Personen dürften keine Vorstrafen haben. Sie sollten afrikanischer Herkunft sein. Außerdem ist von einer Formel der „freiwilligen“ Abschiebung die Rede, obwohl gerade diese Formulierung unter Juristen die meisten Fragen aufwirft.
Das Abkommen ist für die ugandische Öffentlichkeit weiterhin nicht einsehbar. Weder das Parlament Ugandas noch die Bevölkerung haben den vollständigen Text der Vereinbarung gesehen. Das ist einer der Gründe für Kritik im Land.
Warum die USA gerade Uganda ausgewählt haben
Uganda gilt seit Langem als Land, das eine große Zahl von Flüchtlingen aufnimmt. Den genannten Angaben zufolge leben dort rund zwei Millionen Menschen, die vor Kriegen, Verfolgung oder humanitären Krisen geflohen sind.
Die meisten Flüchtlinge kommen aus benachbarten oder nahegelegenen Krisengebieten. Darunter sind Bürger der Demokratischen Republik Kongo, des Südsudan, des Sudan, Eritreas, Somalias und Burundis. Ein Teil von ihnen lebt seit vielen Jahren in Uganda, arbeitet dort, gründet Unternehmen und integriert sich nach und nach in lokale Gemeinschaften.
In der Hauptstadt Kampala haben sich große Diaspora-Gemeinschaften gebildet. Dort gibt es Restaurants, Fahrschulen, Kindergärten, Apotheken und andere Einrichtungen, die mit eritreischen, sudanesischen, kongolesischen und weiteren Gemeinschaften verbunden sind. Nach der Logik der ugandischen Behörden könnte dies die Anpassung abgeschobener Menschen afrikanischer Herkunft erleichtern.
In der Praxis ist die Lage jedoch deutlich komplizierter. Uganda nimmt bereits eine außergewöhnlich große Zahl an Flüchtlingen auf, während die internationale Finanzierung von Hilfsprogrammen zurückgeht. Das erhöht den Druck auf staatliche Stellen, humanitäre Organisationen und lokale Gemeinden.
Der Fall des Senegalesen Modou wurde zu einem Beispiel des Widerstands
Einer der Betroffenen, die ihre Abschiebung nach Uganda anfechten, ist ein 27-jähriger Senegalese, der im Bericht aus Sicherheitsgründen Modou genannt wird. Er lebt in New York und kämpft gegen seine Überstellung in ein Land, in dem er nie gewesen ist.
Modou kam 2024 nach einer langen Reise über Lateinamerika in die USA. Nach Angaben seiner Anwältin verließ er Senegal wegen Verfolgung im Zusammenhang mit seinem Privatleben und seiner Ehe mit einer Frau anderen Glaubens. In seinem Asylantrag beschrieb er Drohungen, Gewalt und Risiken im Fall einer Rückkehr.
Nach seiner Ankunft in den USA gelangte Modou zunächst nach Texas, von wo er per Bus nach New York gebracht wurde. Dort lebte er in einer Notunterkunft für Migranten und erhielt Unterstützung von Freiwilligen und gemeinnützigen Organisationen. Zwei Jahre lang sammelte er Unterlagen für sein Verfahren.
Zu den Beweisen gehörten medizinische Dokumente, amtliche Bescheinigungen, Presseberichte, Aussagen von Verwandten, Zeugenaussagen von Freunden und seine eigene Darstellung der Verfolgung. Im Januar stellte die US-Einwanderungs- und Zollbehörde jedoch den Antrag, sein Asylverfahren in den USA abzuweisen und den Fall nach Uganda zu verlagern.
Wie Anwälte die Abschiebung in ein Drittland anfechten
Modous Anwältin Steffi Bastiens versuchte vor Gericht nachzuweisen, dass die Abschiebung ihres Mandanten nach Uganda rechtswidrig sei. Ihre Argumentation konzentrierte sich nicht nur auf die Risiken im Senegal, sondern auch darauf, dass Uganda nicht automatisch als sicheres Land für solche Antragsteller gelten könne.
Nach ihren Worten steht das ugandische Unterstützungssystem für Flüchtlinge bereits unter erheblichem Druck. Das Land verfügt nur über begrenzte Ressourcen für Unterkunft, Ernährung, Rechtsbeistand und soziale Betreuung. Deshalb sei die Einstufung Ugandas als „sicheres Drittland“ aus Sicht der Verteidigung zweifelhaft.
Der zuständige Richter wies dieses Argument zurück. Er erklärte, er sei nicht befugt, die Gültigkeit eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen den USA und Uganda zu bewerten. Nach seiner Auffassung könne eine solche Frage nur auf höherer Ebene, etwa vor dem Obersten Gerichtshof, geprüft werden.
Bastiens verwies zudem auf politischen Druck auf US-Einwanderungsrichter. Nach ihren Angaben erschwert dies die Anfechtung von Entscheidungen, die mit Abschiebungen in Drittstaaten zusammenhängen. Im Februar legte die Anwältin trotz geringer Erfolgsaussichten Berufung ein. Dadurch bleibt Modou vorerst bis zu einer neuen Anhörung in New York.
USA weiten Abschiebeabkommen mit Drittstaaten aus
Dem Bericht zufolge haben die USA nach der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus Anfang 2025 ihre Abschiebepolitik über Abkommen mit Drittstaaten ausgeweitet. Solche Vereinbarungen werden als Asylum Cooperation Agreements bezeichnet, also Abkommen über Zusammenarbeit im Asylbereich.
Neben Uganda werden Ghana, Südsudan, Eswatini und die Demokratische Republik Kongo genannt. In einige dieser Länder seien nicht nur Afrikaner gebracht worden, sondern auch Asylsuchende aus Asien und Lateinamerika, die zuvor nie in Afrika gewesen seien.
Die American Civil Liberties Union erklärt, es gehe nicht um einzelne Abkommen, sondern um eine breitere Politik. Vertreterin Sarah Mehta sagte, die Regierung versuche, Festnahmen und Abschiebungen zu beschleunigen, indem sie Vereinbarungen mit anderen Staaten nutze.
Das Weiße Haus und das US-Heimatschutzministerium gaben laut Bericht keine Antwort auf die Frage, wie viele solcher Abkommen geschlossen wurden. Der volle Umfang des Systems bleibt daher unklar.
Uganda nimmt Abgeschobene bei sinkender internationaler Hilfe auf
Uganda bereitet sich auf die Aufnahme weiterer Gruppen von Abgeschobenen aus den USA vor. Laut internen Dokumenten, auf die sich der Bericht stützt, könnten 2026 etwa 500 Menschen in das Land gebracht werden. Das entspricht nahezu der Zahl, die im Abkommen zwischen den Regierungen genannt wird.
Die Lage wird dadurch erschwert, dass Programme zur Unterstützung von Flüchtlingen in Uganda mit einem erheblichen Finanzierungsdefizit kämpfen. Das UNHCR benötigt 2026 insgesamt 361 Millionen Dollar für die Flüchtlingshilfe im Land. Nach den genannten Angaben sind bisher weniger als 50 Millionen Dollar finanziert, also rund 14 Prozent des Bedarfs.
Die Kürzung amerikanischer Hilfe betrifft nicht nur Flüchtlingsprogramme. Im Bericht werden auch Programme zur Bekämpfung von HIV/Aids und Malaria erwähnt, die teilweise aus US-Mitteln finanziert wurden. Dadurch gerät die humanitäre Infrastruktur Ugandas zusätzlich unter Druck.
Die US-Regierung stellte laut Bericht neun Millionen Dollar im Zusammenhang mit der Aufnahme aus den USA abgeschobener Menschen bereit. Dieses Geld wird nicht direkt an die ugandische Regierung überwiesen. Es läuft über das UNHCR, mit der Begründung, dieser Mechanismus solle Transparenz und Rechenschaftspflicht sichern.
Wie die Mittel für die Aufnahme der Abgeschobenen verteilt werden
Von den genannten neun Millionen Dollar sollen fünf Millionen an das ugandische Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten gehen. Diese Mittel sind zur Deckung operativer Kosten vorgesehen. Normalerweise werden solche Ausgaben vom UNHCR finanziert, doch wegen Budgetbeschränkungen wurde die vollständige Finanzierung nicht gesichert.
Zwei Millionen Dollar verbleiben beim UNHCR für Verwaltungskosten. Weitere zwei Millionen sollen für Unterkunft und Verpflegung der Abgeschobenen verwendet werden.
In den Dokumenten heißt es außerdem, das UNHCR sei für diese Menschen verantwortlich, bis sie eine endgültige Aufenthaltserlaubnis in Uganda erhalten oder in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Der Kostenvergleich sorgt für zusätzliche Aufmerksamkeit. Flüchtlinge, die bereits in Uganda leben, erhalten eine Lebensmittelhilfe in bar, die umgerechnet etwa 2,50 Euro pro Person und Monat beträgt. Gleichzeitig werden die Kosten für kurzfristige Unterkunft und Versorgung der erwarteten 500 Abgeschobenen aus den USA auf etwa 4000 Dollar pro Person geschätzt.
Position des UNHCR zur Beteiligung an dem Abkommen
Das UNHCR bestreitet, an dem politischen Abkommen zwischen den USA und Uganda beteiligt gewesen zu sein. In einer Antwort auf eine Anfrage bestätigte die Organisation den Eingang von neun Millionen Dollar, erklärte jedoch, diese Mittel seien für alle Asylsuchenden in Uganda bestimmt und nicht nur für aus den USA abgeschobene Personen.
Die Organisation betonte außerdem, sie sei keine Vertragspartei der Vereinbarung zwischen Washington und Kampala gewesen. Gleichzeitig heißt es im Bericht, der Leiter des UNHCR-Büros in Uganda, Jason Hepps, ein US-Bürger, habe bei den Abläufen rund um die Verhandlungen eine sichtbare Rolle gespielt.
Historisch waren die USA der größte Geldgeber des UNHCR in Uganda. Danach folgen die Niederlande, die Europäische Union und Japan. Durch die Kürzung amerikanischer Hilfen verschlechterte sich jedoch die finanzielle Lage humanitärer Programme. Mit den neuen neun Millionen Dollar wurden die USA erneut zum größten Geber für Flüchtlingshilfe in Uganda.
Das UNHCR lehnte Interviewanfragen ab und beschränkte sich auf eine schriftliche Antwort. Darin betonte die Organisation, sie sei nicht Teil des zwischenstaatlichen Abschiebeabkommens.
In Uganda bereitet sich juristischer Widerstand vor
Auch die ugandische Juristenschaft reagierte auf die Abschiebungen. Der Vizepräsident der Uganda Law Society, Anthony Asiimwe, erklärte, die Abschiebung von Menschen in Drittstaaten könne als erniedrigender und unmenschlicher Vorgang betrachtet werden.
Die Uganda Law Society kündigte an, Klage einzureichen. Dabei geht es um die Anfechtung einer Praxis, bei der das Land Menschen aufnimmt, die keine staatsbürgerliche oder biografische Verbindung zu Uganda haben und deren weiterer Status sowie tatsächliche Aufenthaltsbedingungen nicht ausreichend transparent sind.
Kritiker betonen zudem, dass die ugandische Regierung dem Abkommen unter erheblichem Druck der USA zugestimmt habe. Im Bericht werden Zölle, Visabeschränkungen und Hilfskürzungen erwähnt, die den Handlungsspielraum afrikanischer Regierungen in Verhandlungen mit Washington eingeschränkt hätten.
Der vollständige Text der Vereinbarung wurde nicht veröffentlicht. Dadurch wird die parlamentarische und öffentliche Kontrolle ihrer Umsetzung erschwert.
Schicksal der ersten acht Abgeschobenen bleibt unbekannt
Nach der Ankunft der ersten Gruppe in Uganda wurde öffentlich nicht mitgeteilt, wo sich diese Menschen genau befinden. Unklar ist, in welchem Hotel oder Zentrum sie untergebracht wurden, ob sie in Uganda bleiben wollen oder ob sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten.
In internen Dokumenten wird diese Information laut Bericht aus Datenschutzgründen nicht offengelegt. Daher gibt es keine offenen Angaben zu ihrem rechtlichen Status, ihrem Zugang zu Anwälten, ihren Lebensbedingungen oder den nächsten Schritten.
Die ugandische Regierung erklärt, dass die Abgeschobenen den Flüchtlingsstatus und eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Menschenrechtsorganisationen weisen jedoch darauf hin, dass diese Möglichkeit die Fragen zur Rechtmäßigkeit der Überstellung in ein Land, zu dem die Betroffenen keine Verbindung haben, nicht beseitigt.
Die Lage der ersten Abgeschobenen bleibt für die Öffentlichkeit verschlossen. Weitere Gerichtsverfahren in den USA und eine mögliche Klage in Uganda dürften zeigen, ob die Praxis der Abschiebungen in „sichere Drittstaaten“ juristisch angefochten werden kann.
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