Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag abgelehnt, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von mehr als zehn Jahren jedes Jahr verpflichtend zur technischen Untersuchung zu schicken. Die Initiative, die zuvor von der Europäischen Kommission vorangetrieben worden war, gilt damit nicht mehr als Basismodell für die gesamte EU. Für Autofahrer in Deutschland und anderen EU-Staaten bedeutet das: Eine generelle Verkürzung der Prüfintervalle steht vorerst nicht an. Die Reform der Fahrzeugprüfung ist damit aber nicht vom Tisch. Die EU bereitet strengere Kontrollen für Fahrerassistenzsysteme, Elektroautos, Hybridfahrzeuge, Emissionen und Kilometerdaten vor. Die Website imowell.de berichtet unter Berufung auf t-online.
Faktisch verzichtet Brüssel nicht auf eine Modernisierung der technischen Kontrolle, sondern auf eine pauschale Verschärfung für alle Besitzer älterer Fahrzeuge.
Jährliche Prüfung für ältere Autos nicht unterstützt
Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab zehn Jahren jährlich prüfen zu lassen. Eine solche Regel hätte die Vorgaben für Millionen Fahrzeughalter in der EU deutlich verändert, vor allem in Ländern mit einem hohen Anteil älterer Autos.
Zuvor hatten sich bereits die EU-Mitgliedstaaten gegen kürzere Prüfintervalle ausgesprochen. Damit fehlt der Initiative sowohl unter den Regierungen der Mitgliedsländer als auch im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments die nötige politische Unterstützung.
In Deutschland wurde die Entscheidung als Entlastung für Autofahrer, kleine Betriebe und Werkstätten gewertet. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke bezeichnete die Ablehnung der jährlichen Prüfung als wichtiges Signal für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sieht eine allgemeine Verkürzung der Prüfintervalle technisch nicht ausreichend begründet.
Die wichtigsten Folgen für Autofahrer:
- Eine jährliche technische Prüfung für Autos über zehn Jahre wird nicht als EU-weite Pflicht eingeführt.
- Die bisherigen nationalen Prüfintervalle bleiben vorerst maßgeblich.
- EU-Staaten können weiterhin eigene strengere Regeln festlegen.
- Die Reform der technischen Überwachung läuft in anderen Bereichen weiter.
Was die EU ursprünglich ändern wollte
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sah einen strengeren Umgang mit älteren Fahrzeugen vor. Die Begründung: Mit zunehmendem Alter steige das Risiko technischer Mängel, höherer Emissionen und fehlerhafter Sicherheitssysteme.
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments unterstützte jedoch keine pauschale Regel für alle Fahrzeuge über zehn Jahre. Eine solche Vorgabe hätte zusätzliche Kosten für Halter verursacht, ohne den tatsächlichen technischen Zustand des einzelnen Fahrzeugs ausreichend zu berücksichtigen.
| Frage | Geplant war | Entscheidung des Ausschusses |
|---|---|---|
| Autos über zehn Jahre | Jährliche Hauptuntersuchung | Vorschlag abgelehnt |
| Leichte Nutzfahrzeuge | Jährliche Prüfung nach zehn Jahren | Keine EU-weite Pflicht |
| Nationale Regeln | Einheitliche Verkürzung in der EU | Staaten behalten Spielraum |
| Weitere Reform | Verschärfung der Prüfung | Änderungen in anderen Bereichen geplant |
Der Kern der Änderung liegt nicht in einer Lockerung der Kontrolle, sondern in einem Wechsel vom reinen Alterskriterium hin zum technischen Inhalt der Prüfung.
Neue Regeln für die Fahrzeugprüfung sind weiter geplant
Die Ablehnung der jährlichen Prüfung für ältere Autos bedeutet nicht, dass alles beim Alten bleibt. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments unterstützt mehrere andere Änderungen, die die technische Überwachung in den Mitgliedstaaten beeinflussen könnten.
Im Mittelpunkt stehen moderne Fahrzeuge mit elektronischen Sicherheitssystemen, komplexer Software und zahlreichen Sensoren. Solche Autos hängen längst nicht mehr nur vom Zustand von Bremsen, Fahrwerk oder Beleuchtung ab. Entscheidend ist zunehmend auch, ob elektronische Systeme korrekt funktionieren.
Die Vorschläge des Ausschusses sind noch kein endgültiges Gesetz. Nun folgen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und EU-Mitgliedstaaten. Erst nach einer Einigung wird das Parlament über den endgültigen Text abstimmen.
Geplante Schwerpunkte der Reform:
- strengere Prüfung von Fahrerassistenzsystemen;
- eigene Prüfpunkte für Elektroautos und Hybridfahrzeuge;
- Kontrolle nicht erledigter sicherheitsrelevanter Rückrufe;
- befristete technische Prüfung im EU-Ausland;
- erweiterte Emissionsprüfungen;
- Maßnahmen gegen Kilometerstandsbetrug.
Fahrerassistenzsysteme sollen strenger geprüft werden
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Kontrolle von Fahrerassistenzsystemen. Künftig könnten bei der technischen Prüfung Notbremsassistenten, Airbags, Sensoren, elektronische Steuergeräte und weitere sicherheitsrelevante Komponenten genauer überprüft werden.
Der Grund ist klar: Moderne Autos verfügen über immer komplexere elektronische Systeme. Sie können vor Kollisionen warnen, automatisch bremsen, die Spur halten oder den Abstand überwachen. Wenn solche Systeme fehlerhaft arbeiten, kann ein Fahrzeug äußerlich verkehrssicher erscheinen, tatsächlich aber ein Risiko darstellen.
Bei modernen Autos sind funktionierende Bremsen nicht mehr das einzige Sicherheitskriterium. Entscheidend ist auch, ob Sensoren, Software und elektronische Assistenten zuverlässig arbeiten.
Unter zusätzliche Kontrolle könnten fallen:
- automatische Notbremssysteme;
- Airbags und zugehörige Sensoren;
- elektronische Stabilitätskontrolle;
- Kameras, Radar- und Sensorsysteme;
- Softwarefehler mit Sicherheitsrelevanz;
- Warn- und Assistenzsysteme.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe unterstützt die geplante Anpassung der Prüfkataloge in diesem Bereich. Aus Sicht des Verbandes muss die technische Überwachung die tatsächliche Entwicklung der Fahrzeugtechnik abbilden und darf sich nicht nur auf klassische mechanische Bauteile beschränken.
Elektroautos und Hybride rücken stärker in den Fokus
Ein weiterer Teil der geplanten Änderungen betrifft Elektroautos und Hybridfahrzeuge. Ihr Anteil auf europäischen Straßen wächst. Deshalb soll sich auch die technische Prüfung stärker an neue Antriebsformen anpassen.
Bei Elektroautos und Hybriden geht es nicht nur um Reifen, Bremsen oder Beleuchtung. Künftig könnten Hochvoltsysteme, Elektronik, Ladeeinrichtungen, Kabel und sicherheitsrelevante Komponenten stärker geprüft werden.
| Fahrzeugkategorie | Was genauer geprüft werden könnte |
|---|---|
| Elektroautos | Hochvoltsysteme, Ladeeinheiten, Kabel |
| Hybridfahrzeuge | Zusammenspiel von Elektro- und Verbrennerantrieb |
| Neue Fahrzeuge mit Sensorik | Sensoren, Radar, Softwarefehler |
| Fahrzeuge mit Assistenzsystemen | Brems-, Stabilitäts- und Warnsysteme |
Nach Einschätzung des ZDK sind zusätzliche Prüfpunkte für Elektroautos und Hybridfahrzeuge gerechtfertigt. Der Verband verweist darauf, dass die wachsende Bedeutung dieser Antriebsarten neue Anforderungen an die technische Kontrolle stellt.
Für Besitzer von Elektroautos bedeutet das keine sofortige Einführung neuer Pflichten. Die Richtung der Reform ist aber klar.
Offene Rückrufe könnten die Plakette gefährden
Eine weitere wichtige Änderung betrifft sicherheitsrelevante Rückrufaktionen. Künftig könnte bei der technischen Prüfung kontrolliert werden, ob ein verpflichtender Rückruf für ein bestimmtes Fahrzeug erledigt wurde.
Wenn ein Auto von einer Rückrufaktion betroffen war, der Halter den Mangel aber nicht beheben ließ, könnte das Fahrzeug die Prüfung nicht bestehen. Für Deutschland wäre das eine spürbare Änderung.
Derzeit dokumentiert das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufaktionen. In den meisten Fällen hat ein nicht erledigter Rückruf bisher jedoch keinen direkten Einfluss auf die Erteilung der Prüfplakette.
Ein möglicher neuer Ablauf könnte so aussehen:
- Ein Fahrzeug fällt unter eine Rückrufaktion.
- Die Information wird in einer offiziellen Datenbank gespeichert.
- Bei der Hauptuntersuchung wird der Rückrufstatus geprüft.
- Ist der Mangel nicht behoben, kann das Fahrzeug die Prüfung nicht bestehen.
- Der Halter muss die Reparatur durchführen lassen und erneut zur Kontrolle.
Ziel dieses Ansatzes ist es, zu verhindern, dass Fahrzeuge mit bekannten Sicherheitsmängeln unrepariert weiter genutzt werden.
Technische Prüfung im EU-Ausland könnte befristet möglich werden
Die EU prüft auch Änderungen für Fahrer, die sich längere Zeit außerhalb des Zulassungsstaates ihres Fahrzeugs aufhalten. Geplant ist die Möglichkeit, die technische Prüfung vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchführen zu lassen.
Das könnte für Menschen relevant sein, die im Ausland arbeiten, längere Reisen unternehmen oder mit dem Wohnmobil unterwegs sind. Nach dem Vorschlag des Verkehrsausschusses könnte ein Fahrer ein befristetes EU-Zertifikat erhalten, das sechs Monate gilt.
Nach Ablauf dieser Frist müsste die nächste reguläre Prüfung weiterhin im Zulassungsstaat erfolgen, etwa in Deutschland. Es geht also nicht um eine vollständige Verlagerung der Prüfung ins Ausland, sondern um eine praktische Übergangslösung.
| Situation | Mögliche Änderung |
|---|---|
| Längere Reise in der EU | Befristete Prüfung in einem anderen Staat |
| Arbeit im Ausland | Zertifikat könnte bis zu sechs Monate gelten |
| Wohnmobilreise | Geringeres Risiko, die Prüffrist zu verpassen |
| Rückkehr in den Zulassungsstaat | Reguläre Prüfung erfolgt wieder dort |
Der ZDK bezeichnete den Vorschlag als praxisnah. Für Fahrer könnte er bürokratische Probleme reduzieren, wenn die Prüffrist während eines längeren Aufenthalts im Ausland abläuft.
Emissionsprüfung könnte erweitert werden
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments spricht sich außerdem für eine Ausweitung der Emissionskontrollen aus. Zusätzlich zu den bestehenden Verfahren könnten künftig Stickoxide und die Anzahl ausgestoßener Partikel gemessen werden.
Diese Werte gelten seit Jahren als problematisch, besonders bei Dieselfahrzeugen und modernen Benzinmotoren mit Direkteinspritzung. Solche Motoren können unter bestimmten Betriebsbedingungen erhöhte Emissionen aufweisen.
Die zusätzlichen Messungen sollen jedoch nicht automatisch in allen EU-Staaten verpflichtend werden. Die Mitgliedstaaten könnten selbst entscheiden, ob sie solche Tests einführen, in welchem Umfang und für welche Fahrzeuggruppen.
Die Emissionsfrage bleibt einer der schwierigsten Punkte: Umweltziele der EU treffen auf technische Kosten für Werkstätten und Fahrzeughalter.
Der ZDK hatte sich zuvor gegen eine verpflichtende Stickoxidmessung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ausgesprochen. Der Verband verweist auf fehlende praxistaugliche Prüfverfahren und mögliche hohe Investitionskosten für Werkstätten, die neue Geräte anschaffen müssten.
Straßenkontrollen könnten auf Transporter ausgeweitet werden
Die EU plant zudem, technische Unterwegskontrollen auszuweiten. Bisher betreffen solche Kontrollen vor allem Lkw und Busse. Künftig könnten sie häufiger auch bei Transportern durchgeführt werden.
Im Fokus stehen könnten Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, Lieferdiensten, gewerblichen Nutzern sowie Wohnmobile auf Transporterbasis. Der Grund ist die intensive tägliche Nutzung solcher Fahrzeuge und ihr möglicher Einfluss auf die Verkehrssicherheit.
Die Kontrollen könnten nicht nur den allgemeinen technischen Zustand betreffen, sondern auch auffällig hohe Schadstoffwerte. Wenn der Verdacht auf erhöhte Emissionen oder technische Manipulationen besteht, könnte das Fahrzeug zu weiteren Untersuchungen geschickt werden.
Mögliche Zielgruppen der Unterwegskontrollen:
- Transporter von Lieferdiensten;
- gewerbliche Kleinbusse;
- Fahrzeuge von Handwerkern und Monteuren;
- leichte Nutzfahrzeuge;
- Wohnmobile auf Transporterbasis;
- Fahrzeuge mit Verdacht auf Eingriffe in Abgassysteme.
Die Ausweitung von Unterwegskontrollen soll Fahrzeuge erfassen, die täglich genutzt werden, aber versteckte technische oder ökologische Mängel aufweisen können.
EU will Kilometerbetrug stärker bekämpfen
Ein eigenes Reformpaket betrifft den Gebrauchtwagenmarkt. Die EU will Manipulationen an Kilometerzählern erschweren, die auf dem europäischen Markt weiterhin ein erhebliches Problem darstellen.
Werkstätten könnten verpflichtet werden, Kilometerstände bei Wartungen und Prüfungen zu dokumentieren. Außerdem sollen Hersteller Daten aus vernetzten Fahrzeugen an nationale Datenbanken übermitteln.
Ziel ist es, mehr Kontrollpunkte zu schaffen, über die sich der tatsächliche Kilometerstand eines Autos nachvollziehen lässt. Das soll den Verkauf von Fahrzeugen mit manipuliertem Tacho erschweren, besonders im grenzüberschreitenden Gebrauchtwagenhandel.
| Maßnahme | Zweck |
|---|---|
| Dokumentation in Werkstätten | Aufbau einer nachvollziehbaren Fahrzeughistorie |
| Daten aus vernetzten Fahrzeugen | Zusätzliche digitale Kontrolle |
| Nationale Datenbanken | Abgleich zwischen Staaten |
| Mehr Kontrollpunkte | Erschwerte Manipulation des Kilometerstands |
Der ZDK unterstützt das Ziel, Kilometerbetrug zu bekämpfen, kritisiert aber zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten. Der Verband warnt, dass neue Bürokratie besonders kleine Betriebe belasten könnte.
Für Käufer von Gebrauchtwagen könnte das mehr Transparenz bedeuten, für Werkstätten aber mehr verpflichtende Dokumentation.
Wann die neuen Regeln kommen könnten
Die Position des Verkehrsausschusses ist noch kein endgültiges Gesetz. Nun folgen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Nach einer Einigung muss der Text noch abschließend abgestimmt werden.
Bis zur Verabschiedung endgültiger Regeln bleiben die nationalen Verfahren zur technischen Prüfung in Kraft. In Deutschland bedeutet das: Autofahrer orientieren sich weiter an den geltenden Fristen für HU und TÜV.
Die wichtigste Änderung auf diesem Stand ist die Ablehnung einer EU-weiten jährlichen Prüfpflicht für Autos über zehn Jahre. Gleichzeitig bewegt sich die EU in Richtung einer detaillierteren Kontrolle dort, wo sich die Fahrzeugtechnik in den vergangenen Jahren stark verändert hat: elektronische Sicherheitssysteme, Elektroantrieb, Software, Emissionen und digitale Kilometerdaten.
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